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Tarifverhandlungen und die Inflation

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JesuisSVA:
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung.

WasDennNun:

--- Zitat von: BAT am 21.11.2022 18:56 ---Meine Bildungsurlaub habe ich letztes Mal 1999 genommen. ;)

--- End quote ---
Ich muss auch mal über meine Rechte und Pflichten tiefer nachdenken, bevor ich nicht mehr dem erstem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.

Romsen:
Das ist ja wirklich Spid in rein Form, der sich nicht einmal Mühe gibt so zu tun, als sei er/sie jemand anderes :D

Seb2:
Da bin ich mal gespannt was am ende rauskommen wird.

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Verdi-will-15-Prozent-mehr-Lohn-bei-der-Post-article23733459.html

mrkanister:

--- Zitat von: JesuisSVA am 21.11.2022 20:24 ---Auch Deine weiteren Selbstzweifel und Selbstgespräche sind völlig belanglos. Ich warte immer noch auf Deine Darlegung, warum und auf welcher Grundlage das Direktionsrecht des Arbeitgebers derart beschränkt sein sollte, wie Du es behauptest und es seine Grenzen nicht etwa vielmehr dort fände, wo es das BAG in seiner jahrzehntelangen und gefestigten Rechtsprechung, nämlich bei einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung, verortet. Also?

--- End quote ---

Wir sind alle Clowns in Gottes großer Manege, aber du bist ganz eindeutig der Star.

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