Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Tarifverhandlungen und die Inflation
DerLustigeOpa:
--- Zitat von: Bastel am 21.11.2022 21:12 ---Mal Interesse halber... was wäre den nicht vom Direktionsrecht des AG gedeckt?
--- Zitat von: JesuisSVA am 21.11.2022 21:15 ---Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung.
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Das würde mich theoretisch auch interessieren.
Mal angenommen man könnte im Gegensatz zu Matti101 nicht mit Tschechischkenntnissen aufwarten und der AG würde Übersetzungsarbeiten Tschechisch-Deutsch anordnen. Was passiert dann, vor allem wenn das nicht eingruppierungsrelevant wäre?
Laut haufe.de können noch weitere Gründe dem Direktionsrecht entgegenstehen: "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Anordnungen des Arbeitgebers über die Einzelheiten der Arbeitsleistung und über die notwendige Ordnung und das Verhalten im Betrieb Folge zu leisten, soweit nicht Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag anderes bestimmen. Einfach ausgedrückt darf die Weisung des Arbeitgebers nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen. Ein Arbeitnehmer muss keine rechtswidrigen oder unbilligen Weisungen des Arbeitgebers befolgen." Quelle
Also?
Organisator:
--- Zitat von: DerLustigeOpa am 22.11.2022 16:22 ---
--- Zitat von: Bastel am 21.11.2022 21:12 ---Mal Interesse halber... was wäre den nicht vom Direktionsrecht des AG gedeckt?
--- Zitat von: JesuisSVA am 21.11.2022 21:15 ---Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung.
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Das würde mich theoretisch auch interessieren.
Mal angenommen man könnte im Gegensatz zu Matti101 nicht mit Tschechischkenntnissen aufwarten und der AG würde Übersetzungsarbeiten Tschechisch-Deutsch anordnen. Was passiert dann, vor allem wenn das nicht eingruppierungsrelevant wäre?
Laut haufe.de können noch weitere Gründe dem Direktionsrecht entgegenstehen: "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Anordnungen des Arbeitgebers über die Einzelheiten der Arbeitsleistung und über die notwendige Ordnung und das Verhalten im Betrieb Folge zu leisten, soweit nicht Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag anderes bestimmen. Einfach ausgedrückt darf die Weisung des Arbeitgebers nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen. Ein Arbeitnehmer muss keine rechtswidrigen oder unbilligen Weisungen des Arbeitgebers befolgen." Quelle
Also?
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Finde ich sehr praxisfremd. Aber gut, um meine Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte abzuliefern würde ich die fremdsprachlichen Texte mit Google übersetzen lassen und abgeben. Vorab der Hinweis an den AG, dass dies die einzige Möglichkeit ist, mit der ich die Aufgabe lösen kann.
JesuisSVA:
Die Aussage, dass etwas nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen dürfte, ist doch ein ziemlich banaler Allgemeinplatz. Ein einmaliger Auftragsmord wäre wohl nicht eingruppierungsrelevant, aber dennoch nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Auch objektiv unmögliche Dinge wie ohne Wind um zwei Ecken in ein Probenglas pinkeln (oder tschechisch übersetzen, wenn man kein tschechisch kann) oder unzumutbare Dinge, wie das Trinken der so bewerkstelligten Urinprobe sind es nicht.
DerLustigeOpa:
--- Zitat von: Organisator am 22.11.2022 16:43 ---Finde ich sehr praxisfremd. Aber gut, um meine Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte abzuliefern würde ich die fremdsprachlichen Texte mit Google übersetzen lassen und abgeben. Vorab der Hinweis an den AG, dass dies die einzige Möglichkeit ist, mit der ich die Aufgabe lösen kann.
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War eine theoretische Frage. Aber clevere Lösung.
--- Zitat von: JesuisSVA am 22.11.2022 16:46 ---Die Aussage, dass etwas nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen dürfte, ist doch ein ziemlich banaler Allgemeinplatz. Ein einmaliger Auftragsmord wäre wohl nicht eingruppierungsrelevant, aber dennoch nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Auch objektiv unmögliche Dinge wie ohne Wind um zwei Ecken in ein Probenglas pinkeln (oder tschechisch übersetzen, wenn man kein tschechisch kann) oder unzumutbare Dinge, wie das Trinken der so bewerkstelligten Urinprobe sind es nicht.
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Danke für die Einordnung und den Lacher.
Demnach sollte man also in Erwägung ziehen, mit Fähigkeiten, die über die für die auszuübende Stelle notwendigen hinausgehen, egal ob Tschechischkenntnisse oder die Fähigkeit ohne Wind um zwei Ecken pinkeln zu können, nicht beim AG hausieren zu gehen bzw. diese nur mit passender Strategie (bspw. dadurch Übernahme höherwertiger Tätigkeiten) nachzuweisen/offenzulegen?
Organisator:
--- Zitat von: DerLustigeOpa am 22.11.2022 17:12 ---Demnach sollte man also in Erwägung ziehen, mit Fähigkeiten, die über die für die auszuübende Stelle notwendigen hinausgehen, egal ob Tschechischkenntnisse oder die Fähigkeit ohne Wind um zwei Ecken pinkeln zu können, nicht beim AG hausieren zu gehen bzw. diese nur mit passender Strategie (bspw. dadurch Übernahme höherwertiger Tätigkeiten) nachzuweisen/offenzulegen?
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Oder von einer anderen Seite ans Thema gehen. Es gibt auch Dinge, die man gut kann und die einem Spaß machen, aber überhaupt nichts mit der Arbeit zu tun haben. Warum nicht diese Dinge z.B. beim Personalentwicklungsgespräch thematisieren. So könnten man sich breiter aufstellen und neben dem üblichen Job auch noch Dinge machen, die vielleicht mehr Spaß machen. Und idealerweise langweilige Sachen abgeben.
Stärken weiterentwickeln!
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