Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Tarifverhandlungen und die Inflation
Organisator:
--- Zitat von: JesuisSVA am 22.11.2022 17:34 ---Das war nicht singulär auf Dich gemünzt, sondern auf die allg. eher negative Attitüde gegenüber der inhaltlichen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber als dessen gesetzlich festgeschriebene Prärogative.
--- End quote ---
Hab ich auch nicht so verstanden. Ich finde es eigentlich ganz normal, dass wer die Musik bezahlt auch die Lieder aussucht.
Man geht ja auch nicht in einen Elektronikmarkt, wirft Geld auf den Boden und lässt sich überraschen, ob man dafür eine Waschmaschine oder ein Bügeleisen bekommt.
armerknecht:
--- Zitat --- Nach dem Willen der Gewerkschaften solle es mindestens 500 Euro mehr geben, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten.
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https://www.spiegel.de/wirtschaft/beamtenbund-verteidigt-forderung-nach-mehr-lohn-im-oeffentlichen-dienst-a-86a43a7a-5039-462b-ad0b-5843eae94748
Matti101:
....motiviert von der gestrigen Forumsdiskussion habe ich mich heute mit dem Personalamt und dem Personalrat in Verbindung gesetzt - mit folgendem unwidersprüchlichen Ergebnis:
Meine Sprachmittlertätigkeiten unterliegen nicht dem Direktionsrecht, weil diese eingruppierungsrelevant sind, insbesondere handelt es sich dabei um Spezialkenntnisse, die für sich genommen eine höhere Einstufung rechtfertigen würden - aus diesem Grund werden diese über einen zusätzlichen Honorarvertrag abgegolten (stundengenaue Abrechnung je nach Aufwand).
Mir persönlich geht es in diesem Forum jedoch nicht um rechtliche Auseinandersetzungen, insofern ist mir das Direktionsrecht, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit AU und Kinderpflege u. a. völlig egal. Es geht mir um die tatsächlichen Möglichkeiten, mit denen sich jeder einzelne Beschäftigte gegen geringe Lohnsteigerungen, die sogar hinter der Inflation zurückbleiben, wehren kann. Vordergründig sehe ich hier die Personalknappheit im öD. In der Folge ist jeder Landrat, Bürgermeister, Amtsleiter usw. dankbar, wenn Sachgebiete noch auf einem Mindestmaß arbeitsfähig sind. Das stärkt die individuelle (Macht-)Position der anwesenden Mitarbeiter und diese sollten sie so gut es geht nutzen, um Druck von unten aufzubauen, z. B. mit Blick auf Tarifsteigerungen, Zulagen, Eingruppierungen.
Im Sozial- und Erziehungsdienst haben das die Beschäftigten mit folgendem Grundtenor geschafft "....wenn unsere Arbeit nicht wertgeschätzt wird, sind wir nicht mehr bereit, die Kinder in den Einrichtungen adäquat zu betreuen...." Ergebnis: Zulagen, Regenerationstage u. a.
Organisator:
--- Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 19:07 ---Meine Sprachmittlertätigkeiten unterliegen nicht dem Direktionsrecht, weil diese eingruppierungsrelevant sind, insbesondere handelt es sich dabei um Spezialkenntnisse, die für sich genommen eine höhere Einstufung rechtfertigen würden - aus diesem Grund werden diese über einen zusätzlichen Honorarvertrag abgegolten (stundengenaue Abrechnung je nach Aufwand).
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Na da wurden dir aber unvollständige Informationen gegeben. Wenn diese Tätigkeit z.B. nur 10 % deiner gesamten Tätigkeiten ausmachen würde, wäre sie in der Regel nicht eingruppierungsrelevant und somit vom Direktionsrecht gedeckt.
JesuisSVA:
Es ist vor allem ein falsches Ergebnis. Maßgeblich für die Reichweite des Direktionsrechts ist nicht, ob irgendeine Teiltätigkeit eine andere Wertigkeit hat, sondern ob sich die Eingruppierung insgesamt ändert. Eingruppierungsrelevant ist die Tätigkeitsänderung dann, wenn sie zur Eingruppierung in eine andere Entgeltgruppe führt. Sofern korrekt wiedergegeben, sind die Ausführungen höchst mangelhaft.
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