Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Tarifverhandlungen und die Inflation
Matti101:
--- Zitat von: JesuisSVA am 22.11.2022 20:36 ---
--- Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 20:29 ---....ob das Direktionsrecht alltäglich millionenfach wirksam angewendet wird, ist die Frage. Ich habe da meine Zweifel. Viele Arbeitnehmer haben ihre Position vor dem Hintergrund des akuten Fachkräftemangels erkannt und ich sehe überwiegend die Machtlosigkeit der Arbeitgeber und sogar der Gesetzgeber.
Ein weiteres Beipiel soll dies aus meiner Sicht verdeutlichen: Tausende Pflegekräfte haben sich vor einem Jahr der Coroana - Impfpflicht widersetzt. In den meisten Fällen ist das ohne Konsequenzen geblieben. Denn auch in der Pflege herrscht akuter Arbeitskräftemangel.
--- End quote ---
Ich sehe keine Machtlosigkeit "der" Arbeitgeber, manche dürften das aber wohl sein. Die Bestimmung von Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung findet tagtäglich zig millionenfach statt und hat auch Wirkung. Oder bezweifelst Du, dass bspw. Schichtpläne geschrieben werden?
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....das mag schon sein, aber auch bei den Schichtplänen geraten Arbeitgeber an ihre Grenzen. Wenn z. B. die alleinerziehende Mutter nur in der Frühschicht arbeiten möchte, hat der Arbeitgeber i. d. R. die Wahl, dem Wunsch der Arbeitnehmerin zu entsprechen oder das Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Letzteres wird wiederum schwierig.... eine Arbeitskraft mit ständiger Frühschicht ist besser als keine Arbeitskraft.
JesuisSVA:
Auch das ist eine unbeachtliche Vorbringung, denn mit der Veröffentlichung des Dienstplans übt der Arbeitgeber sein Direktionsrecht aus, egal, wie dieser zustandegekommen ist.
tonystaks:
--- Zitat von: JesuisSVA am 22.11.2022 20:44 ---
--- Zitat von: tonystaks am 22.11.2022 20:39 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 22.11.2022 20:37 ---
--- Zitat von: tonystaks am 22.11.2022 20:34 ---Noch eine Frage an dich SVA:
Ich schätze dich als Menschen mit marktwirtschaftlicher Orientierung ein.
Richtig?
Vor diesen Hintergrund: Siehst du es für einen AN nicht als geboten an, ein Alleinstellungsmerkmal, wie beispielsweise die Beherrschung der japanischen Sprache, und deren Anwendung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses, monetär vom Arbeitgeber vergüten zu lassen?
Ich jetzt komm mir bitte nicht mit „Leistung mittlerer Art und Güte“.
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Marktwirtschaft bedarf eines Rechtsrahmens. Zu diesem gehört es, Verträge einzuhalten. Das halte ich für geboten.
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Das beantwortet meine Frage nicht.
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Doch, das beantwortet sie vollumfänglich. Übt der Arbeitgeber sein Direktionsrecht aus, hat der Arbeitnehmer auch dann Leistung mittlerer Art und Güte zu erbringen, wenn er deshalb einen Furz quersitzen hat. Ansonsten erfüllt er seinen Vertrag nicht. Auf die Erfüllung von Verträgen beruht aber der Austausch von Waren und Dienstleistungen.
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Nein. Die Frage war nicht, ob die Marktwirtschaft eines Rechtsrahmens bedarf.
JesuisSVA:
Da das weder Kern noch ausschließlicher Inhalt meiner Antwort war, kann das dahingestellt bleiben.
Matti101:
--- Zitat von: JesuisSVA am 22.11.2022 20:45 ---Auch das ist eine unbeachtliche Vorbringung, denn mit der Veröffentlichung des Dienstplans übt der Arbeitgeber sein Direktionsrecht aus, egal, wie dieser zustandegekommen ist.
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...unter den heutigen Gegebenheiten arbeiten Dienstvorgesetzte und Mitarbeiter bei der Erstellung von Schichtplänen zusammen (Kooperation), die Arbeitgeber sind gehalten, die Wünsche der Mitarbeiter weitestgehend zu berücksichtigen, ansonsten ist die Existenz der Einrichtung in Gefahr.
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