Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Tarifverhandlungen und die Inflation
Matti101:
...ich hatte die Diskussion mit Blick darauf eröffnet, sich als Beschäftigter vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels nicht unentwegt alles gefallen zu lassen und möglichst Druck von unten auszuüben. Insofern ist das Direktionsrecht in weiten Teilen obsolet.
tonystaks:
--- Zitat von: JesuisSVA am 22.11.2022 21:19 ---
--- Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 21:16 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 22.11.2022 21:09 ---
--- Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 21:08 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 22.11.2022 21:02 ---Der Arbeitskräftemangel kann niemanden zu etwas anhalten, da er zu keiner Handlung fähig ist. Und was ändert Kooperation bei der Erstellung des Dienstplans an der Ausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber durch dessen Veröffentlichung?
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Der Arbeitskräftemangel stellt die tatsächliche Ausgangssituation dar. Arbeitnehmer haben die Auswahl. Sie werden sich den Arbeitgeber mit den für sie besten Bedingungen aussuchen. In diesem Zusammenhang ist ein Direktionsrecht obsolet.
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Also ziehst Du jetzt doch in Zweifel, dass bspw. Dienstpläne geschrieben werden?
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...sicherlich werden Dienstpläne geschrieben, aber nicht im Über- und Unterordnungsprinzip bzw. im Sinne von Anweisung, sondern i. d. R. in kooperativen Absprachen zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten. Letztere berücksichtigen die Wünsche so gut es geht, um ihre Mitarbeiter möglichst lange zu halten.
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Also übt der Arbeitgeber sein Direktionsrecht durch Veröffentlichung des Dienstplans aus - millionenfach. Und da anzunehmen ist, dass die Masse der Arbeitnehmer diesen Folge leistet, tut er dies sogar effektiv.
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Was SVA dir damit sagen will ist, dass der AG rechtlich betrachtet auch dann sein Direktionsrecht ausübt, wenn er vor Veröffentlichung des Dienstplanes den MA Max Mustermann nach dessen zeitlichen Präferenzen befragt, und die zeitliche Einteilung von MA Max Mustermann im Dienstplan im wesentlichen oder auch nur teilweise nach dessen persönlichen Befindlichkeiten „festlegt“.
JesuisSVA:
--- Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 21:22 ---...ich hatte die Diskussion mit Blick darauf eröffnet, sich als Beschäftigter vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels nicht unentwegt alles gefallen zu lassen und möglichst Druck von unten auszuüben. Insofern ist das Direktionsrecht in weiten Teilen obsolet.
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Ob Du Dich unbotmäßig verhalten möchtest, ist Dein Bier. Wir haben doch gerade zusammen erarbeitet, dass das Direktionsrecht ständig zig millionenfach ausgeübt wird, und zwar auch effektiv. Dienstpläne sind ja nur ein kleiner Ausschnitt, auch die Anweisung, demnächst 100g-Papier statt 80g-Papier zu verwenden, für größere Kopiervorhaben den Kopierer in Raum 11b und nicht den in Raum 17a zu verwenden, ab nächsten Monat nicht mehr die alten Vordrucke zu verwenden... ist ja die Ausübung des Direktionsrechts.
tonystaks:
--- Zitat von: JesuisSVA am 22.11.2022 20:49 ---Da das weder Kern noch ausschließlicher Inhalt meiner Antwort war, kann das dahingestellt bleiben.
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Du könntest politisch große Karriere machen, mit der Fähigkeit konkreten Fragen auszuweichen.
WasDennNun:
--- Zitat von: JesuisSVA am 22.11.2022 20:29 ---Dann täuscht Du Dich schlicht über den Inhalt des Begriffs der mittleren Art und Güte.
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Wenn man von Anfang an schlecht übersetzt, hat der AG ein Problem mit der Feststellung was die mittleren Art und Güte ist.
Wenn man aufgrund von "bockigkeit" plötzlich schlechter Übersetzt, dann wird da ein Schuh draus.
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