Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Tarifverhandlungen und die Inflation
WasDennNun:
--- Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 21:22 ---...ich hatte die Diskussion mit Blick darauf eröffnet, sich als Beschäftigter vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels nicht unentwegt alles gefallen zu lassen und möglichst Druck von unten auszuüben. Insofern ist das Direktionsrecht in weiten Teilen obsolet.
--- End quote ---
Nein nicht obsolet, aber man kann locker mit dem AG eine neue Vertragliche Basis aushandeln.
Frei nach dem Motto:
AN:Wie ich soll Samstags arbeiten:
Mach ich nicht, da kündige ich lieber.
AG: Aber du musst, ist Direktionsrecht.
AN: Hier ist die Kündigung, oder wollen wir uns darauf einigen, dass ich bleibe und im Vertrag aufgenommen wird, dass Samstagsarbeit ausgeschlossen wird..
AG: mmmmh, muss ich mal durchrechen.
dergt:
--- Zitat von: JesuisSVA am 22.11.2022 20:07 ---
--- Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 19:58 ---
--- Zitat von: Organisator am 22.11.2022 19:49 ---
--- Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 19:47 ---....vielleicht wird meine Herangehensweise mit folgendem Beispiel deutlich, welches mir meine Partnerin aus ihrer Schule berichtet hat: Dort ist wegen Personalknappheit der Chemieunterricht nicht abgesichert. Die Schulleiterin hat den Physiklehrer beauftragt, vertretungsweise einige Stunden Chemie zu unterrichten. Dieser hat das strikt abgelehnt, macht er nicht und das hatte auch keine Konsequenzen. Die Schulleiterin war quasi "Schach Matt". Wäre sie arbeitsrechtlich gegen den Physiklehrer vorgegangen (die Möglichkeit hätte sie gehabt), hätte dieser womöglich auf seine Weise das Weite gesucht oder wäre umgesetzt oder ganz gekündigt worden. In der Folge hätte die Schulleiterin auch Einbußen im Physikunterricht hinnehmen müssen.
....und das ist der Punkt, dahingehend will ich sensibilisieren. Lasst Eucht nicht alles gefallen.
--- End quote ---
Sind aber zwei paar Schuhe. Direktionsrecht ist eine Sache, ob der Mitarbeiter das mit sich machen lässt und ansonsten kündigt ist die andere Sache.
--- End quote ---
...formaljuristisch mag das schon korrekt sein. Aber was nützen Rechte und Pflichten, wenn diese quasi in vielen Bereichen nicht umsetzbar sind, insbesondere weil akuter Fachkräftemangel besteht. Der Physiklehrer weiß genau, dass er nahezu unersetzbar ist. Auch in in meiner Position bin ich mir dessen völlig bewusst. Und ich möchte dazu motivieren, dass möglichst eine breite Masse der Beschäftigten sich ihre Stellung bewusst macht und somit Druck von unten aufbaut.
--- End quote ---
Das ist nicht formaljuristisch korrekt, es ist schlicht korrekt. Schließlich ändert sich an Deinem Recht auf freie Meinungsäußerung nichts, wenn Du es nicht ausüben kannst, weil Du gerade im Koma liegst.
--- End quote ---
Also stimmst du Matti defacto ja zu, denn deine Aussage kann man wunderbar umformulieren:
"Schließlich ändert sich an dem Direktionsrecht nichts, wenn der Betrieb es nicht ausüben kann, weil er sonst seine Mitarbeiter verlieren würde"
Vielleicht merkste es ja selbst noch: Rechte welche keine Anwendung finden (können), sind nicht der Rede wert. Du sagst es ja selbst "nicht ausüben können". Wen interessiert etwas, was nicht möglich ist?
Aber Menschen wie du, die tagelang über Utopien streiten und sich an allem aufhalten, was defacto nicht realisierbar ist, die fallen bei mir in die Kategorie "Traumtänzer" und sind ganz vorne mit dabei, auf die Straße gesetzt zu werden.
Man braucht progressive Mitarbeiter, welche sich ihrer Fähigkeiten bewusst sind und Probleme lösen, nicht Probleme erschaffen und den ganzen lieben langen Tag darüber philosophieren was alles nicht möglich ist oder vielleicht möglich wäre, wenn... Nur das dieses "wenn" dann nicht existiert.
Und ob das Direktionsrecht Anwendung findet, weil Dienstpläne veröffentlicht werden, hat mit der Anwendung des Direktionsrecht im Falle der Übersetzungstätigkeiten wie bei Matti nicht das geringste zu tun.
Ersteres betrifft alle, letzteres ist ein Einzelfall. Du vergleichst hier also nicht Mal Äpfel mit Birnen, sondern Äpfel mit Autos.
In jedem Fall: Gute Besserung!
Platten:
--- Zitat von: tonystaks am 22.11.2022 21:06 ---In Folge kann der AG in der verbleibenden Belegschaft dann weiter von seinem Direktionsrecht gebrauch machen und den Postwagenschubser mit der Übersetzung japanischer Texte beauftragen. Oder den Justiziar mit der Reparatur der defekten Heizungsanlage. Und selbstverständlich kann er dabei auf die Erbringung einer Leistung mittlerer Art und Güte bestehen. ;)
--- End quote ---
Nö. Im Rahmen des Direktionsrechts dürfen dem AN nur der Wertigkeit seiner Stelle betreffende Tätigkeiten übertragen werden.
JesuisSVA:
--- Zitat von: dergt am 22.11.2022 23:19 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 22.11.2022 20:07 ---
--- Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 19:58 ---
--- Zitat von: Organisator am 22.11.2022 19:49 ---
--- Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 19:47 ---....vielleicht wird meine Herangehensweise mit folgendem Beispiel deutlich, welches mir meine Partnerin aus ihrer Schule berichtet hat: Dort ist wegen Personalknappheit der Chemieunterricht nicht abgesichert. Die Schulleiterin hat den Physiklehrer beauftragt, vertretungsweise einige Stunden Chemie zu unterrichten. Dieser hat das strikt abgelehnt, macht er nicht und das hatte auch keine Konsequenzen. Die Schulleiterin war quasi "Schach Matt". Wäre sie arbeitsrechtlich gegen den Physiklehrer vorgegangen (die Möglichkeit hätte sie gehabt), hätte dieser womöglich auf seine Weise das Weite gesucht oder wäre umgesetzt oder ganz gekündigt worden. In der Folge hätte die Schulleiterin auch Einbußen im Physikunterricht hinnehmen müssen.
....und das ist der Punkt, dahingehend will ich sensibilisieren. Lasst Eucht nicht alles gefallen.
--- End quote ---
Sind aber zwei paar Schuhe. Direktionsrecht ist eine Sache, ob der Mitarbeiter das mit sich machen lässt und ansonsten kündigt ist die andere Sache.
--- End quote ---
...formaljuristisch mag das schon korrekt sein. Aber was nützen Rechte und Pflichten, wenn diese quasi in vielen Bereichen nicht umsetzbar sind, insbesondere weil akuter Fachkräftemangel besteht. Der Physiklehrer weiß genau, dass er nahezu unersetzbar ist. Auch in in meiner Position bin ich mir dessen völlig bewusst. Und ich möchte dazu motivieren, dass möglichst eine breite Masse der Beschäftigten sich ihre Stellung bewusst macht und somit Druck von unten aufbaut.
--- End quote ---
Das ist nicht formaljuristisch korrekt, es ist schlicht korrekt. Schließlich ändert sich an Deinem Recht auf freie Meinungsäußerung nichts, wenn Du es nicht ausüben kannst, weil Du gerade im Koma liegst.
--- End quote ---
Also stimmst du Matti defacto ja zu, denn deine Aussage kann man wunderbar umformulieren:
"Schließlich ändert sich an dem Direktionsrecht nichts, wenn der Betrieb es nicht ausüben kann, weil er sonst seine Mitarbeiter verlieren würde"
Vielleicht merkste es ja selbst noch: Rechte welche keine Anwendung finden (können), sind nicht der Rede wert. Du sagst es ja selbst "nicht ausüben können". Wen interessiert etwas, was nicht möglich ist?
Aber Menschen wie du, die tagelang über Utopien streiten und sich an allem aufhalten, was defacto nicht realisierbar ist, die fallen bei mir in die Kategorie "Traumtänzer" und sind ganz vorne mit dabei, auf die Straße gesetzt zu werden.
Man braucht progressive Mitarbeiter, welche sich ihrer Fähigkeiten bewusst sind und Probleme lösen, nicht Probleme erschaffen und den ganzen lieben langen Tag darüber philosophieren was alles nicht möglich ist oder vielleicht möglich wäre, wenn... Nur das dieses "wenn" dann nicht existiert.
Und ob das Direktionsrecht Anwendung findet, weil Dienstpläne veröffentlicht werden, hat mit der Anwendung des Direktionsrecht im Falle der Übersetzungstätigkeiten wie bei Matti nicht das geringste zu tun.
Ersteres betrifft alle, letzteres ist ein Einzelfall. Du vergleichst hier also nicht Mal Äpfel mit Birnen, sondern Äpfel mit Autos.
In jedem Fall: Gute Besserung!
--- End quote ---
Jemand, der meint, dass Grundrechte nicht der Rede wert wären, wenn man sie gerade nicht ausüben kann, sollte dringend überprüfen, ob er im öffentlichen Dienst richtig aufgehoben ist. Vielleicht wäre auch die Überprüfung durch einen zuständigen Dritten angebracht.
Es ist doch hier im Thread herausgearbeitet worden, dass das Direktionsrecht ständig millionenfach ausgeübt wird und zwar effektiv. Da es nur das Direktionsrecht des Arbeitgebers gibt und nicht etwa ein Direktionsrecht für dieses und eines für jenes, ist Deine Unterscheidung wie Folgerung erwartungsgemäß falsch. Selbst wenn man meinte, man könne eine Unterscheidung in Einzelanweisungen und Generalanweisungen treffen, so sind Diebstpläne eben gerade die Direktionsrechtsausübung gegenüber jedem einzelnen Betroffenen und selbst, wenn sie das nicht wären, kommen Einzelanweisungen ständig millionenfach vor, bspw. „Bearbeiten Sie Vorgang A38 vorrangig“ oder „heute waschen Sie Bewohner A, B und F“.
Vielleicht solltest Du Dich demnächst mit dem Diskussionsgegenstand vertraut machen, bevor Du Dich an einer Teilnahme versuchst.
JesuisSVA:
--- Zitat von: Platten am 23.11.2022 00:10 ---
--- Zitat von: tonystaks am 22.11.2022 21:06 ---In Folge kann der AG in der verbleibenden Belegschaft dann weiter von seinem Direktionsrecht gebrauch machen und den Postwagenschubser mit der Übersetzung japanischer Texte beauftragen. Oder den Justiziar mit der Reparatur der defekten Heizungsanlage. Und selbstverständlich kann er dabei auf die Erbringung einer Leistung mittlerer Art und Güte bestehen. ;)
--- End quote ---
Nö. Im Rahmen des Direktionsrechts dürfen dem AN nur der Wertigkeit seiner Stelle betreffende Tätigkeiten übertragen werden.
--- End quote ---
Das ist grundsätzlich auf die Tätigkeit und nicht auf Teiltätigkeiten bezogen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version