Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Tarifverhandlungen und die Inflation
ProfTii:
Ich tue mich wirklich schwer der Diskussion zu folgen - nicht inhaltlich, sondern viel mehr der weiteren Intention dahinter...
Jesuis stellt vollkommen richtig und verständlich den rechtlichen Rahmen dar.
Wenn ich ein Arbeitsverhältnis eingehe, habe ich das zu tun, was mein AG mir sagt, solange er mir dies auch aus rechtlicher Sicht vorschreiben darf. (Die Grenzen wurden auch zur Genüge erläutert) Habe ich hierauf keinen Bock und komme dem nicht nach, verhalte ich mich vertragsbrüchig. Hierzu kann es keine zwei Meinungen geben.
Praktisch ist es natürlich von der konkreten Einzelsituation abhängig, ob dies Konsequenzen nach sich zieht oder ich mir hieraus eine Verhandlungsbasis für eine Neuverhandlung meines bestehenden Arbeitsvertrags konstruiere.
Hiervon bleibt aber die Tatsache unberührt, dass dieses Verhalten vertragsbrüchig und somit rechtswidrig ist.
Jesuis hat seine persönliche Meinung zu Personen, die sich vertragsbrüchig und rechtswidrig verhalten absolut klar zum Ausdruck gebracht.
Rumo1895:
--- Zitat von: WasDennNun am 22.11.2022 22:48 ---
--- Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 21:22 ---...ich hatte die Diskussion mit Blick darauf eröffnet, sich als Beschäftigter vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels nicht unentwegt alles gefallen zu lassen und möglichst Druck von unten auszuüben. Insofern ist das Direktionsrecht in weiten Teilen obsolet.
--- End quote ---
Nein nicht obsolet, aber man kann locker mit dem AG eine neue Vertragliche Basis aushandeln.
Frei nach dem Motto:
AN:Wie ich soll Samstags arbeiten:
Mach ich nicht, da kündige ich lieber.
AG: Aber du musst, ist Direktionsrecht.
AN: Hier ist die Kündigung, oder wollen wir uns darauf einigen, dass ich bleibe und im Vertrag aufgenommen wird, dass Samstagsarbeit ausgeschlossen wird..
AG: mmmmh, muss ich mal durchrechen.
--- End quote ---
Jetzt könnte man natürlich böswillig einwenden dass entsprechende Kündigungsfristen in beide Richtungen wirken und der AN im Zweifel noch eine Weile lang arbeitsrechtlich verpflichtet sein könnte Samstags zu arbeiten.
ProfTii:
--- Zitat von: Rumo1895 am 23.11.2022 10:23 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 22.11.2022 22:48 ---
--- Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 21:22 ---...ich hatte die Diskussion mit Blick darauf eröffnet, sich als Beschäftigter vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels nicht unentwegt alles gefallen zu lassen und möglichst Druck von unten auszuüben. Insofern ist das Direktionsrecht in weiten Teilen obsolet.
--- End quote ---
Nein nicht obsolet, aber man kann locker mit dem AG eine neue Vertragliche Basis aushandeln.
Frei nach dem Motto:
AN:Wie ich soll Samstags arbeiten:
Mach ich nicht, da kündige ich lieber.
AG: Aber du musst, ist Direktionsrecht.
AN: Hier ist die Kündigung, oder wollen wir uns darauf einigen, dass ich bleibe und im Vertrag aufgenommen wird, dass Samstagsarbeit ausgeschlossen wird..
AG: mmmmh, muss ich mal durchrechen.
--- End quote ---
Jetzt könnte man natürlich böswillig einwenden dass entsprechende Kündigungsfristen in beide Richtungen wirken und der AN im Zweifel noch eine Weile lang arbeitsrechtlich verpflichtet sein könnte Samstags zu arbeiten.
--- End quote ---
Ich denke, wenn man die eigene Kündigung als Druckmittel verwendet sollte man bereit sein, den Arbeitsposten tatsächlich zu "verlieren". Die Konsequenz nicht Samstags zu arbeiten ist im schlimmsten Fall die AG-seitige Kündigung. Am Ende steht in beiden Fällen das Ende des Arbeitsverhältnisses.
Johann:
--- Zitat von: Rumo1895 am 23.11.2022 10:23 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 22.11.2022 22:48 ---
--- Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 21:22 ---...ich hatte die Diskussion mit Blick darauf eröffnet, sich als Beschäftigter vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels nicht unentwegt alles gefallen zu lassen und möglichst Druck von unten auszuüben. Insofern ist das Direktionsrecht in weiten Teilen obsolet.
--- End quote ---
Nein nicht obsolet, aber man kann locker mit dem AG eine neue Vertragliche Basis aushandeln.
Frei nach dem Motto:
AN:Wie ich soll Samstags arbeiten:
Mach ich nicht, da kündige ich lieber.
AG: Aber du musst, ist Direktionsrecht.
AN: Hier ist die Kündigung, oder wollen wir uns darauf einigen, dass ich bleibe und im Vertrag aufgenommen wird, dass Samstagsarbeit ausgeschlossen wird..
AG: mmmmh, muss ich mal durchrechen.
--- End quote ---
Jetzt könnte man natürlich böswillig einwenden dass entsprechende Kündigungsfristen in beide Richtungen wirken und der AN im Zweifel noch eine Weile lang arbeitsrechtlich verpflichtet sein könnte Samstags zu arbeiten.
--- End quote ---
Da wirds dann wieder zum Pokerspiel, ob der Arbeitnehmer davon ausgeht, ob der Arbeitgeber seine Rechte dann versucht gerichtlich durchzusetzen oder nicht. Daran würde er festmachen, ob er während der Kündigungsfrist Samstags zur Arbeit gehen würde oder nicht.
Da sind wir dann wieder dabei, dass der Arbeitgeber natürlich das Recht hat, die Arbeitskraft des Arbeitnehmers im Rahmen des Direktionsrechts Samstags einzufordern. Nur ob er bei einem scheidenden Arbeitnehmer den Weg vor Gericht auf sich nimmt ist fraglich. Bis das geklärt ist, ist das Arbeitsverhältnis sowieso beendet.
Zahnloser Tiger. Mehr nicht.
JesuisSVA:
Bloß wenn man am Samstag trotz entsprechender Anweisung nicht arbeitet, handelt es sich um einen Verstoß gegen die Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis. Daraus folgt die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, also durchaus unmittelbar und mutmaßlich mit einer Sperre beim ALG1 und mit einem entsprechenden Arbeitszeugnis.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version