Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Tarifverhandlungen und die Inflation
Johann:
Die Sperre hat man auch bei Eigenkündigung. Also bleibt nur das Arbeitszeugnis, das in dem Fall wohl sowieso nur widerwillig wohlwollend formuliert wäre.
JesuisSVA:
Es bleibt auch das augenblickliche Ende des Arbeitsverhältnisses im Gegensatz zu einer ordentlichen Kündigung mit entsprechender Frist, die ja eine Arbeitssuche möglich macht. Und bei Formulierungen im Arbeitszeugnis wie „Wir trennten uns am 27.11.2022.“ oder „Das Arbeitsverhältnis endet mit dem heutigen Tage.“ im Arbeitszeugnis weiß auch jeder, dass es eine verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung war.
Wurstberg:
https://www.derstandard.at/consent/tcf/story/2000141117456/beamtengehaelter-steigen-zwischen-7-15-und-9-41-prozent
Der Nachbar kriegt es hin. Vielleicht besteht auch hier Hoffnung.
Rumo1895:
Zumindest theoretisch steht ja auch Schadensersatz im Raum wenn der AN die fristlose Kündigung durch Fernbleiben der Arbeit selbst verschuldet hat und dem AG dadurch ein Schaden entstanden ist (z.B. die geplante Veranstaltung "Malen und Klatschen mit dem Bürger" ausfallen musste da kein anderweitiges Personal zur Verfügung stand). Ist zugegebenermaßen ziemlich weit hergeholt aber nicht ausgeschlossen.
--- Zitat ---Da sind wir dann wieder dabei, dass der Arbeitgeber natürlich das Recht hat, die Arbeitskraft des Arbeitnehmers im Rahmen des Direktionsrechts Samstags einzufordern. Nur ob er bei einem scheidenden Arbeitnehmer den Weg vor Gericht auf sich nimmt ist fraglich. Bis das geklärt ist, ist das Arbeitsverhältnis sowieso beendet.
--- End quote ---
Bestrafe Einen - erziehe Hunderte ;)
Britta2:
Gegenargument: ICH war am vergangenen Sonntag für paar Stunden im Büro. Zutritt ist grundsätzlich 24/7 das ganze Jahr. Zutritt zudem nur per Code-Karte auf jeder Etage an fast allen Türen.
Trotzdem: angeblich werden die Anmeldungen (Anwesenheit) nach wie vor nicht gespeichert und - würde der AG von meiner Anwesenheit am Sonntag erfahren, wäre das ein Abmahngrund (oder schlimmer) - nda "außerhalb der vertraglich festgelegten Arbeitszeit". Bekloppte Vorschriften. (Darum bin ich auch nicht verbeamtet - charakterlich ungeeignet ... weder Dienst nach Vorschrift noch strikt nach Handbuch inklusive Nonsense-Anweisungen)
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