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Tarifverhandlungen und die Inflation

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ProfTii:

--- Zitat von: Britta2 am 23.11.2022 12:24 ---Gegenargument:  ICH war am vergangenen Sonntag für paar Stunden im Büro. Zutritt ist grundsätzlich 24/7 das ganze Jahr. Zutritt zudem nur per Code-Karte auf jeder Etage an fast allen Türen.
Trotzdem:  angeblich werden die Anmeldungen (Anwesenheit) nach wie vor nicht gespeichert und - würde der AG von meiner Anwesenheit am Sonntag erfahren, wäre das ein Abmahngrund (oder schlimmer) - nda "außerhalb der vertraglich festgelegten Arbeitszeit". Bekloppte Vorschriften.  (Darum bin ich auch nicht verbeamtet - charakterlich ungeeignet ... weder Dienst nach Vorschrift noch strikt nach Handbuch inklusive Nonsense-Anweisungen)

--- End quote ---

Ich weiß nicht, wie der dargestellte Sachverhalt als Gegenargument dienen soll...
Wäre nicht im geschilderten Sachverhalt sogar der Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt? Da du dir außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit und gegen den Willen deines AG Zutritt zum Gebäude verschaffst?

WasDennNun:

--- Zitat von: Rumo1895 am 23.11.2022 10:23 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 22.11.2022 22:48 ---
--- Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 21:22 ---...ich hatte die Diskussion mit Blick darauf eröffnet, sich als Beschäftigter vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels nicht unentwegt alles gefallen zu lassen und möglichst Druck von unten auszuüben. Insofern ist das Direktionsrecht in weiten Teilen obsolet.

--- End quote ---
Nein nicht obsolet, aber man kann locker mit dem AG eine neue Vertragliche Basis aushandeln.

Frei nach dem Motto:
AN:Wie ich soll Samstags arbeiten:
Mach ich nicht, da kündige ich lieber.
AG: Aber du musst, ist Direktionsrecht.
AN: Hier ist die Kündigung, oder wollen wir uns darauf einigen, dass ich bleibe und im Vertrag aufgenommen wird, dass Samstagsarbeit ausgeschlossen wird..
AG: mmmmh, muss ich mal durchrechen.

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Jetzt könnte man natürlich böswillig einwenden dass entsprechende Kündigungsfristen in beide Richtungen wirken und der AN im Zweifel noch eine Weile lang arbeitsrechtlich verpflichtet sein könnte Samstags zu arbeiten.

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Natürlich wäre er das. aufgrund Verschlechterungen seiner Regenerationszeiten oder anderer Seelischer Defekte, die sich dadurch auftun, kann es auch dazu führen, das sein Leistung mittler Art und Güte rapide absinkt.

Johann:

--- Zitat von: ProfTii am 23.11.2022 12:32 ---
--- Zitat von: Britta2 am 23.11.2022 12:24 ---Gegenargument:  ICH war am vergangenen Sonntag für paar Stunden im Büro. Zutritt ist grundsätzlich 24/7 das ganze Jahr. Zutritt zudem nur per Code-Karte auf jeder Etage an fast allen Türen.
Trotzdem:  angeblich werden die Anmeldungen (Anwesenheit) nach wie vor nicht gespeichert und - würde der AG von meiner Anwesenheit am Sonntag erfahren, wäre das ein Abmahngrund (oder schlimmer) - nda "außerhalb der vertraglich festgelegten Arbeitszeit". Bekloppte Vorschriften.  (Darum bin ich auch nicht verbeamtet - charakterlich ungeeignet ... weder Dienst nach Vorschrift noch strikt nach Handbuch inklusive Nonsense-Anweisungen)

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Ich weiß nicht, wie der dargestellte Sachverhalt als Gegenargument dienen soll...
Wäre nicht im geschilderten Sachverhalt sogar der Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt? Da du dir außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit und gegen den Willen deines AG Zutritt zum Gebäude verschaffst?

--- End quote ---

Wäre fraglich. Der AG könnte sicher seinerseits recht einfach Maßnahmen ergreifen, die ein unerwünschtes Betreten außerhalb der gewünschten Zeiten per digitaler Zutrittskontrolle unmöglich machen. Wenn das System nicht von Anno dazumal ist, lässt sich das mit wenigen Klicks für sämtliche Beschäftigte und für Einzelne im Besonderen per Richtlinie einrichten.

ProfTii:

--- Zitat von: Johann am 23.11.2022 12:48 ---
--- Zitat von: ProfTii am 23.11.2022 12:32 ---
--- Zitat von: Britta2 am 23.11.2022 12:24 ---[...]

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Ich weiß nicht, wie der dargestellte Sachverhalt als Gegenargument dienen soll...
Wäre nicht im geschilderten Sachverhalt sogar der Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt? Da du dir außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit und gegen den Willen deines AG Zutritt zum Gebäude verschaffst?

--- End quote ---

Wäre fraglich. Der AG könnte sicher seinerseits recht einfach Maßnahmen ergreifen, die ein unerwünschtes Betreten außerhalb der gewünschten Zeiten per digitaler Zutrittskontrolle unmöglich machen. Wenn das System nicht von Anno dazumal ist, lässt sich das mit wenigen Klicks für sämtliche Beschäftigte und für Einzelne im Besonderen per Richtlinie einrichten.

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Daher meine Frage, da ich auf dem Gebiet schlicht zu wenig Ahnung habe.

Aber wenn man den Fall vereinfacht: Wäre es kein Hausfriedensbruch, wenn jemand in mein Haus kommt, obwohl ich das nicht möchte aber bspw. meine Balkontür grade zum Lüften offen stand und dieser jemand diesen Fakt ausnutzte?

DNFF:
Schön wie ihr euch alle mit Spitzfindigkeiten gegenseitig fertig macht.
"Ich habe Recht"
"Nein, ich habe Recht, weil du übersiehst das und das..."
"Nein, du hast die Betrachtungsweise vergessen".

Leute, schreibt euch doch privat wenn euch das so sehr am Herzen liegt.
Ansonsten wäre "back to Topic" ganz schön.

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