Es gibt ja durchaus auch Meinungen, die zustehende, regelmäßige, aber nicht monatlich ausbezahlte Vergütungsbestandteile wie die JSZ in die Berechnung mit einbeziehen. Dann liegt E1/2 deutlich über dem Mindestlohn. Ggfs. müsste man die JSZ auch beim Ausscheiden vor dem 01.12. garantieren, was ja einzelvertraglich möglich ist und mit Sicherheit weniger Aufwand bedeutet als anderweitige Verrenkungen.