Ich nehme gerne nochmal konkret Deinen Stuss auseinander, damit auch Du es begreifst:
Bereits der erste Satz Deiner Replik ist unwahr, denn gerade dazu fehlt es an Ausführungen von Dir. Du hast eben nicht dargelegt, warum der Arbeitgeber nicht einfach in seinem Angebot das Brutto um den Aufwand reduziert, der für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft aus dem Netto bestritten werden müsste.
Du hast es nur nicht verstanden.
1. weil der AG einem Gewerkschafter dieses anbieten muss.
Nein, das muss der AG nicht. Der AG muss niemandem die tariflichen Konditionen anbieten.
2. jeder nicht Gewerkschafter, durch seine neue Mitgliedschaft eben diese Angebot bekommen muss.
Nein, auch das muss der Arbeitgeber nicht tun.
3. es jedem klar ist, dass durch eine kurze Mitgliedschaft, der nicht Gewerkschafter, dieses Angebot erhalten muss und er nach Austritt diesen mehr weiterhin erhalten wird, Break even schnell erreicht.
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Da weder der Gewerkschafter noch der freie Arbeitnehmer ein solches Angebot erhalten müsste, dürfte das nur denen klar sein, die keinerlei Ahnung haben.
4. also bietet der AG eben allen diesen Betrag an, weil er ja einigen dies zwangsweise anbieten muss und andere ihn dazu zwingen können ihm das anzubieten.
Eine Folgerung, die auf allerlei falschen Prämissen, wie zwangsweisen Angeboten, beruht, ist dementsprechend auch falsch.
Wie bereits ausgeführt, befindest Du Dich im Irrtum über den rechtlichen Rahmen. Ich schreibe es gerne nochmals ganz deutlich für Dich: Der AG muss niemandem die tariflichen Konditionen anbieten.