Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Falsche Eingruppierung durch Arbeitgeber

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Spid:
Wenn sich bei dauerhafter Übertragung eine höhere Entgeltgruppe ergeben hätte, ja, sonst nicht.

Blume396:
Wie meinst du dauerhaft? Für die Dauer von drei Monaten habe ich die Tätigkeiten ausgeübt. Meine Kollegin hat EG 10 und ich EG 9a.

Spid:
Mit dauerhaft meine ich nicht nur vorübergehend.

Lars73:
Es geht darum welche Entgeltgruppe es wäre, wenn die die Tätigkeit dauerhaft übertragen bekommen würdest.
Der Arbeitgeber hat die Vertretung angeordnet und es führte zu einer vorübergehenden Änderung der Tätigkeit?
Du hast nur die Aufgaben der Kollegin erfüllt oder sowohl Teile deiner Aufgaben als auch Teiler ihrer aufgaben?
Wenn du nur ihre Aufgaben erfüllt hast und eventuelle Anforderungen an die Person erfüllt sind besteht Anspruch auf eine  Zulage nach E10.
Ansonsten ist die Gesamtaufgabe in der Vertretungszeit zu bewerten. Das wird dann meist im Bereich E9a bis E10 liegen. Ohne Kenntnisse der Zeitanteile der Arbeitsvorgänge lässt es sich nicht sagen ob und zu welcher Entgeltgruppe eine Zulage fällig wurde.

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