Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Falsche Eingruppierung durch Arbeitgeber

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Blume396:
"Du bist also im August 2016 eingestellt worden, die auszuübende Tätigkeit ist durch den AG nicht nachgewiesen worden, aber seitdem unverändert." - ganz genau.

Wie meinst Du nach welchem Teil/Abschnitt der EGO? Kenn mich da nicht so gut aus..

Spid:
Die EGO teilt sich in mehrere Teile/Abschnitte, z.B. Teil B Abschnitt I "Apothekerinnen und Apotheker" oder Teil A Abschnitt II Ziff. 3 "Ingenieurinnen und Ingenieure". Die Angabe ist zur Bewertung des Sachverhalts unabdingbar.

Blume396:
Laut Personalstelle sind für die Stellenbewertung in der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) die Regelungen des Allgemeinen Teils und dort die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 2 bis 12 für Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst (Teil A Nr. I.3 EntgO VKA) einschlägig.

Spid:
Dann hätte in 2017 ein Antrag auf Höhergruppierung gestellt werden müssen. Ist das versäumt worden, bleibt es bei E8 für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit.

Blume396:
Vielen Dank für die Auskunft!
Ich hätte noch eine Frage.. ich habe drei Monate lang aufgrund Krankheit eine Kollegin (EG 10) vertreten, also alle ihre Aufgaben bearbeitet. Steht mir hierfür eine Zulage zu?

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