Hallo an alle,
wenn man vor 20 Jahren eine TDB ausgehändigt bekommt, bei der eine Seite (laufende Nr. 7 "Arbeitsvorgänge") fehlt, kann man wohl davon ausgehen, dass hier in betrügerischer Absicht aus rein fiskalischen Interessen seitens des Arbeitgebers gehandelt wurde, oder?
Bei sämtlichen Angestellten dieser Behörde ist das hier der Fall.
Hochgekocht ist dies natürlich erst nach dem 2018-er Urteil des BAG, nachdem sich einmal jeder mit den Begriffen "auszuübenden Tätigkeit, Arbeitsvorgang, TDB" beschäftigte.
Dieses Dokument ist fortlaufend, nach Nr. 6 kommt Nr. 8 und die wichtigste Seite ("Arbeitsvorgänge" mit Nr. 7) fehlt, womit praktisch bewiesen ist, dass man eben prozentuale Einzeltätigkeiten anstatt Arbeitsvorgänge bewerten wollte. Die Folgen daraus bestätigen nun natürlich die Urteile des BAG vom 09.09.2020. Die Justiz ist offenkundig selbst Schuld an der Misere.
Meine explizite Frage:
Da es natürlich enorm ärgerlich ist, dass man erst Jahre später diesen Aspekt bemerkt hat, frage ich mich, ob hier nicht ein Betrug seitens der Geschäftsleitung vorliegt, da man wissentlich eine Seite eines zusammenhängenden Dokumentes weglässt, um die richtige Entgeltgruppe eben nicht "festzustellen", weil man sie nicht feststellen wollte!
Sicherlich dürfte hier wohl eine Anweisung vom Finanzministerium vorgelegen haben, die Personalausgaben möglichst niedrig zu halten, aber der Haushalt darf ja wohl nicht zu betrügerischen Handlungen seitens der Personaler führen!!!
Denn wenn doch die Rechtsmeinung des Arbeitgebers zur Eingruppierung auf einer in der Personalakte befindlichen Tätigkeitsdarstellung und -bewertung beruht, die dem Schema des 22 BAT-O/12 TV-L folgt, ist es doch äußerst fraglich, warum man dann absichtlich diese eine (wichtigste!!!) Seite unterschlagen hat???
Ich frage mich tatsächlich, ob eine Strafanzeige gegen die seinerzeit Handelnden in Betracht gezogen werden kann. Die Verjährung ist wahrscheinlich bereits eingetreten.
Meine Klage habe ich erstinstanzlich gewonnen, meine Ansprüche also gesichert (Berufung wurde natürlich eingelegt durch das Land). Aber muss man sich einen solchen Betrug über soviele Jahre tatsächlich bieten lassen? Von Versehen kann jawohl keine Rede sein. Man ärgert sich natürlich auch selbst, dass man all die Jahre gutgläubig vertraut hat, denn die Anwendung von Recht hat man bei seinem Arbeitgeber Justiz nicht in Frage gestellt.
Danke