Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Personalrat stellt sich gegen Eingruppierung
thomasmaurer:
Mitarbeiter in EG9b soll nach Rechtsmeinung der Dienststellenleitung höherwertige Tätigkeiten auszuführen als bisher angenommen, der Personalrat kommt im Rahmen seiner Mitbestimmung zum Schluss, dass die gesehende EG 10 den Betriebsfrieden stören würde und lehnt die Vorlage der Dienststellenleitung zur Eingruppierung ab, in der ausführlichen Begründung wird der Rechtsmeinung des Dienstherren widersprochen (der Personalrat besteht ausschließlich aus Mitarbeitern bis zur EG 10, A9) Die Stelle ist im Stellenplan der Gebietskörperschaft bereits bestätigt.
1. Welchen Einfluß hat der Personalrat auf die Rechtsmeinung des Dienstherren?
2. Wie kann der Mitarbeiter gegen die Entscheidung des Personalrats vorgehen, er wurde am Verfahren logischer Weise nicht beteiligt?
3. Welche Lösungen werden gesehen? (die Wahlperiode des Personalrats läuft von 3 Jahre)
Spid:
TB haben keinen Dienstherren. Geht es um die Tätigkeitsübertragung oder die Eingruppierung?
thomasmaurer:
Eingruppierung
WasDennNun:
Wenn der Personalrat, der Tätigkeitsübertragung zustimmt, dann ist doch alles Palletti.
Bzgl. der Tarifautomatik ist der PR nicht in der Mitbestimmung.
Kaiser80:
--- Zitat von: thomasmaurer am 07.10.2021 18:17 ---
1. Welchen Einfluß hat der Personalrat auf die Rechtsmeinung des Dienstherren?
2. Wie kann der Mitarbeiter gegen die Entscheidung des Personalrats vorgehen, er wurde am Verfahren logischer Weise nicht beteiligt?
3. Welche Lösungen werden gesehen? (die Wahlperiode des Personalrats läuft von 3 Jahre)
--- End quote ---
1. Im Zweifel keinen
2.So denn der AG der (falschen) Meinung des AG folgt; Geltendmachung des (tariflich) zustehenden Entgeltes ->Lohnklage
3. PR ignorieren...und nächstes mal kandidieren...
Gruß, ein PR...
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