Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Personalrat stellt sich gegen Eingruppierung
WasDennNun:
--- Zitat von: thomasmaurer am 08.10.2021 19:22 ---Nach dem Personalvertretungsgesetz im betreffenden Bundesland hat der PR eingeschränkte Mitbestimmung bei der Eingruppierung... .
Es wurden keine neuen Aufgaben übertragen, nur die Rechtsmeinung zur Wertigkeit der Aufgaben hat sich verändert. Der Personalrat möchte der Rechtsmeinung der Dienststelle allerdings nicht folgen.
--- End quote ---
Das heißt, dass der PR glaubt, das Entgelt, das ausgezahlt wird, entspricht der korrekten Eingruppierung.
Der AG glaubt das er sich irrte und das Entgelt, welches er bisher auszahlte entspricht nicht der Eingruppierung.
Na, dann kann doch der AN einfach eine Eingruppierungsfeststellungsklage machen und vor Gericht "knickt" der AG ein und zahlt das höhere Entgelt aus.
Oder er wartet ab, bis das Gericht auch zum Schluß kommt, dass die EG die höhere ist und liefert dem Gericht entsprechende Unterlagen, die das beweisen.
(Oder muss er da auch den PR fragen?)
Spid:
Er kann sich auch einfach im Gütetermin vergleichen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 09.10.2021 09:48 ---Er kann sich auch einfach im Gütetermin vergleichen.
--- End quote ---
Muss er da nicht den PR fragen 8)
Spid:
Nö.
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