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Personalrat stellt sich gegen Eingruppierung

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was_guckst_du:
...schon klar....meine Erfahrung ist aber, dass Viele, die es betrifft, den Unterschied gar nicht kennen und so auf explizite Nachfragen auch schon mal irreführend antworten... 8)

Spid:
Wie könnte man auf meine Nachfrage irreführend antworten? Man könnte falsch antworten.

thomasmaurer:
Nach dem Personalvertretungsgesetz im betreffenden Bundesland hat der PR eingeschränkte Mitbestimmung bei der Eingruppierung... .

Es wurden keine neuen Aufgaben übertragen, nur die Rechtsmeinung zur Wertigkeit der Aufgaben hat sich verändert. Der Personalrat möchte der Rechtsmeinung der Dienststelle allerdings nicht folgen.

Insider2:
Muss der PR ja auch nicht weil der TB eh schon eingruppiert ist.

Spid:
Der PR ist bei der Rechtsmeinung des AG in Form der Mitbeurteilung des Sachverhalts in der Mitbestimmung. Das berührt freilich die Eingruppierung in keinster Weise - wohl aber die Zahlung des Entgelts.

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