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Personalrat stellt sich gegen Eingruppierung

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Spid:

--- Zitat von: WasDennNun am 07.10.2021 18:50 ---Wenn der Personalrat, der Tätigkeitsübertragung zustimmt, dann ist doch alles Palletti.
Bzgl. der Tarifautomatik ist der PR nicht in der Mitbestimmung.

--- End quote ---

Richtig - nur hinsichtlich der Rechtsmeinung des AG.

Spid:

--- Zitat von: thomasmaurer am 07.10.2021 18:42 ---Eingruppierung

--- End quote ---

Dann ist der PR irrelevant.

Kaiser80:

--- Zitat von: Kaiser80 am 07.10.2021 18:56 ---
2.So denn der AG der (falschen) Meinung des AG PR folgt; Geltendmachung des (tariflich) zustehenden Entgeltes ->Lohnklage


--- End quote ---
Korrektur

was_guckst_du:
...ich tippe hier eher darauf, dass es nicht um die Wertigkeit der Stelle geht, sondern darum, wer sie (nicht) besetzen darf...

...vielleicht soll die nun höherwertige Stelle auch nur ausgeschrieben werden, weil es z.B. eine interne Ausschreibungspflicht für alle höherwertigen Stellen gibt?

Spid:
Der TE hat doch auf explizite Nachfrage hin geäußert, daß es um die Eingruppierung geht - und nicht um die Übertragung der Tätigkeit. Das sind zwei völlig unterschiedliche Beteiligungstatbestände.

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