Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
Spid:
--- Zitat von: Lothar57 am 21.10.2021 10:48 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 21.10.2021 09:52 ---...oder z.B die 41 Wochenstunden und fehlende Überstundenzuschläge..
...aber wie gesagt, der Rasen in Nachbars Garten ist halt immer Grüner als der Eigene...slbst, wenn man die Seite wechselt 8)
--- End quote ---
Die Gehaltsfortzahlung für Beamte im Krankheitsfall hatte ich beim Rasenmähen noch vergessen. TB erhalten ein gekürztes und befristetets Krankengeld der Krankenkasse.
Und noch mal Augenhöhe: Dieses hier leidlich oft behauptete Verhandlungsgleichgewicht gilt nur für wenige Berufsgruppen bei räumlicher Flexibilität und vor allem günstigen Arbeiztsmarktbedingungen und in der Regel vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses. Das Abweichen von den starren Eingruppierungs- und Stufenregelungen ist nur duch Kann-Regelungen möglich. Und dieses "Kann" liegt eindeutig auf seiten der AG.
Spätestens bei der Betrachtunhg von TB-Lehrerinnen und -lehrern werden die meisten der hier behaupteten Vorteile des TB-tums obsolet.
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Das ist aber eine ohnehin sich selbst marginalisierende Randgruppe, die sich stets alles gefallen läßt.
Organisator:
--- Zitat von: Jockel am 21.10.2021 10:56 ---Augen auf bei der Berufswahl.
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Eben. Man muss halt seine Prioritäten setzen und eine entsprechende Ausbildung bzw. Beschäftigung suchen. Auch über den öD hinaus.
WasDennNun:
--- Zitat von: Lothar57 am 21.10.2021 10:48 ---Und noch mal Augenhöhe: Dieses hier leidlich oft behauptete Verhandlungsgleichgewicht gilt nur für wenige Berufsgruppen bei räumlicher Flexibilität und vor allem günstigen Arbeiztsmarktbedingungen und in der Regel vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses. Das Abweichen von den starren Eingruppierungs- und Stufenregelungen ist nur duch Kann-Regelungen möglich. Und dieses "Kann" liegt eindeutig auf seiten der AG.
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Absolut richtig. Hat natürlich nix mit öD zu tun, sondern damit, wer hat die bessere Verhandlungsposition und wessen Pokerface durchsichtiger ist.
Die Kann-Regelung, die ein AN hat: Er kann auf den Job verzichten, wenn die tariflichen Kann-Regelungen vom AG nicht genutzt werden.
Wenn es keine Kann-Regelungen wären, wären sie ja auch nichts, was auf Augenhöhe zu verhandeln wäre.
Überall dort wo beide Wahlmöglichkeiten bzgl. des Vertragspartners und -inhaltes haben und beide Parteien sich dessen bewusst sind, befindet man sich auf Augenhöhe.
Und wenn ein AN sich bewusst ist, dass der AG 10 weitere annähert gleichwertige Bewerber hat, dann befindet man sich natürlich nicht auf Augenhöhe mit dem AG, da man in der schlechtere Verhandlungsposition ist.
Und wenn ich weiß, dass ich so gut wie der Einzige zur Verfügung stehende AN bin, der den Job - den der AG zwingend benötigt - machen kann, dann ist der AG in der schlechteren Position.
In sofern gibt es natürlich immer ein echtes auf Augenhöhe und nicht nur ein vermeintliches. Der AG kann mich nicht zwingen zu unterschreiben und ich kann ihn nicht zwingen tarifliche kann-Regelungen anzuwenden.
Bei Seiten können nur aus ihrer Verhandlungsposition verhandeln. Und eine 08/15 Bürokraft hat halt idR nichts zu bieten, was verhandelbar wäre. Ist aber trotzdem Augenhöhe.
Und dies ist beim Beamten nicht gegeben. Was Vor- und Nachteile hat.
Organisator:
--- Zitat von: WasDennNun am 21.10.2021 11:33 ---Und dies ist beim Beamten nicht gegeben. Was Vor- und Nachteile hat.
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Korrekt. Wenn dem AN andere Tätigkeiten übertragen werden sollen, müsste er dem zustimmen. Der Beamte hat hier keine Wahlmöglichkeit und muss die anderen Tätigkeiten übernehmen. Auch wenn sie etwas völlig anderes sind und/oder höherwertig. Ein Anspruch auf höheres Entgelt (bzw. Besoldung) ergibt sich in der Regel daraus auch nicht.
Insofern Augenhöhe:
Der AN verhandelt über (eingruppierungsrelevante) Tätigkeitsänderungen und erzielt sein gewünschtes Ergebnis, was von "neuen Aufgaben mit mehr Geld" bis hin zu "nichts ändert sich" lauten kann.
Der Beamte macht das, was der Dienstherr von ihm verlangt. Ob er will, oder nicht. Mehr Geld gibts dafür auch nicht.
Alitalia:
--- Zitat von: Spid am 21.10.2021 02:18 ---Weder entspricht die Prämisse, AN würden im öD nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten gekündigt, der Realität, noch hätte Deine individuelle Erfahrung angesichts bspw. zahlloser Referenten in E13 irgendeinen Wert.
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Na dann bin ich mal auf die Beispiele gespannt wann Angestellten im öD mal ordentlich gekündigt wurde. Das habe ich noch nie gesehen oder gehört. Wenn überhaupt waren es außerordentliche Kündigungen, aufgrund schwerwiegender Vergehen und selbst da war man oftmals sehr gnädig und hat einen Auflösungsvertrag geschlossen, mitunter samt brauchbarer Beurteilung.
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