Die Regelung soll vermeiden, dass ein AG bei Auszahlung einer Corona-Prämie gleichzeitig den Lohn um den entsprechenden Betrag kürzt. Wäre das möglich, dann würden zwar AN und AG beide davon profitieren, weil auf den Prämien-Anteil des Lohns keine Steuer und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssten, aber es wäre kein nicht ohnehin geschuldeter Betrag geflossen.
Die Corona-Prämie, die hier die TV-L-Vertragspartner ausgehandelt haben, ist aber qua Ausgestaltung zusätzlich: Sie ersetzt keinen Lohn, auf den man ansonsten Anspruch gehabt hätte, da die Tabellenentgelte einfach weiter in der bisherigen Form vereinbart sind und gezahlt werden. (Dass hier eine virtuell sonst erfolgte Lohn-Erhöhung dagegen gerechnet werden kann, die man anstatt der Prämie hätte vereinbaren können, ist natürlich unbeachtlich, da eine solche eben nicht vereinbart worden ist.)
Allein das Vorliegen eines Vertrags-Werks macht aus der Prämie keinen Lohn-Bestandteil...