Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
wossen:
Aus dem GEW-Link:
--- Zitat ---..Die Arbeitgeber*innenseite versucht zudem die Gewerkschaften zu erpressen, indem sie Verhandlungen an die Aufkündigung des § 12 TV-L (Arbeitsvorgang) fordert. Für eine Lehrkraft sind das zum Beispiel Arbeitsvorgänge wie Elternbriefe schreiben oder Unterrichtsmaterial kopieren. Das sind Tätigkeiten einer Schreibkraft, die nicht nach EG 11 oder EG 13 bezahlt wird. Die Arbeitgeber*innen möchten die Tätigkeiten vor allem von Leitungspersonal an KiTas „filetieren“, um so Lohndumping betreiben zu können. Dieser Schritt ist nicht nachvollziehbar, da im öffentlichen Dienst tausende Stellen unbesetzt sind...
--- End quote ---
Ist das wirklich eine reale Gefahr - oder reinste Vorbereitung eines 'Verhandlungserfolgs'?
Spid:
Ich weiß nicht, was die Innenseite der AG so tut oder wofür das von Belang wäre, die AG jedenfalls fechten derlei ja auch gerade juristisch aus und erheben eine entsprechende Forderung auch in den Tarifverhandlungen.
wossen:
Nuja, von einer drohenden Herabgruppierung von tarifbeschäftigten Lehrkräften lese ich das erste Mal....
In der Tat käme da bei da sehr vieles an Arbeitsvorgängen zusammen, die nicht TVL 13 oder höher bewertet werden (auch z.B. Aufsichtsfunktionen usw.). Aber Arbeitsvorgänge spielen doch bei der Bewertung von Lehrerstellen gar keine Rolle, die orientiert sich doch nach den beamtenrechtlichen Regelungen?
Pädi07:
--- Zitat von: Highwaystar am 25.10.2021 12:22 ---
E16 - siehe TV Hessen - ist ebenfalls ein Mindestergebnis!
--- End quote ---
Was genau ist denn so toll an der E16 - in deren Genuß eh kaum jemand kommen wird?
Spid:
--- Zitat von: wossen am 25.10.2021 14:35 ---Nuja, von einer drohenden Herabgruppierung von tarifbeschäftigten Lehrkräften lese ich das erste Mal....
In der Tat käme da bei da sehr vieles an Arbeitsvorgängen zusammen, die nicht TVL 13 oder höher bewertet werden (auch z.B. Aufsichtsfunktionen usw.). Aber Arbeitsvorgänge spielen doch bei der Bewertung von Lehrerstellen gar keine Rolle, die orientiert sich doch nach den beamtenrechtlichen Regelungen?
--- End quote ---
Stellen sind ohnehin kein tariflicher Regelungsgegenstand. Der AV spielte nur dann eine Rolle bei der Eingruppierung von jetzigen Lehrkräften, wenn die Lehrkraft nicht mehr Lehrkraft ist, weil sie überwiegend andere Tätigkeiten auszuüben hat.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version