Meinst du die Jahressonderzahlung? Ein 13. Monatsgehalt gibt es im TV-L nicht...
Solltest du die JSZ meinen, dann gelten, sofern keine anderslautenden Beschlüsse in den nächsten Tarif-Verhandlungen dazu getroffen werden, die 2022 geltenden Prozentsätze fort, also 87,43% für die EG 1-4, 88,14% für die EG 5-8, 74,35% für die EG 9a-11, 46,47% für die EG 12-13 und 32,53% für die EG 14-15, bezogen jeweils auf die Bemessungsgrundlage (zumeist aso durchschnittliches Monats-Brutto der Monate Juli bis September).