Auch wenn ich jetzt vielleicht die Meinung einiger hier torpediere:
Ich sehe durchaus Vorteile, nicht verbeamtet zu sein.
Der Gehaltsunterschied (so man in gleicher EG bei entsprechender Tätigkeit wie ein Beamter eingruppiert ist) ist nicht sooo gravierend, wenn man alle Aspekte mit einbezieht:
Als Angestellter genieße ich vollumfänglichen Krankenversicherungsschutz für mich, aber auch für Familienangehörige (Ehepartner, Kinder). Der Beamte muss für diese zusätzliche Beiträge zahlen oder zahlt freiwillig in die GKV ein (was mitunter günstiger ist als über die Beihilfe zu gehen). Klar relativiert sich das, wenn die Kinder aus dem Haus sind oder man keine hat. Ich denke, diese monetären Unterschiede sind in den Tariftabellen relativ gut berücksichtigt und gleichen sich weitgehend aus.
Die Beiträge zur ALV kommen mir zugute, wenn ich als Angestellter arbeitslos werde.
Das schließt auch ein, dass ich relativ angstfrei auch selbst die "Reißleine" ziehen kann, wenn das Verhältnis zwischen AG und mir zu angespannt ist. Ein Beamter überlegt sich den Schritt, sein Beamtenverhältnis aufzulösen, 10 Mal mehr.
Natürlich gibt es auch Angestellte, die sich auch in Konfliktsituationen ähnlich unterwürfig verhalten, wie es nur vom Beamten eingefordert wird. Für diese Angestellten wäre vermutlich ein Beamtenverhältnis das bessere.
Ich wollte nie verbeamtet sein und lebe ganz gut mit den Vorteilen als Arbeitnehmer und auch den (eher monetären) Nachteilen in bestimmten Konstellationen.
Die Unkündbarkeit des Beamten hat mich ohnehin nie gereizt, weil ich keine Angst vor neuen Herausforderungen habe. Und wenn man gut qualifiziert ist und seine Arbeit mit Engagement ausführt, gibt es auch nur wenige Gründe, warum man im öD als Angestellter gekündigt werden sollte. Als Beamter wird man in solchen Fällen dann nach JWD versetzt, ob das besser ist?

Was mich ärgert (in Institutionen, in denen Angestellte und Beamte zusammen arbeiten und praktisch die gleiche Tätigkeit ausführen), ist die oft unterschiedliche tarifliche Behandlung. Da werden eben Eingruppierungen nicht gleich vorgenommen, Höherstufungen unterschiedlich behandelt und so weiter. So etwas gehört abgeschafft bzw. vereinheitlicht:
Wenn ein Beamter in der A12 ist, hat ein Angestellter auf gleicher Position einen Anspruch auf die E12.
Wird ein Beamter auf einer Stelle von der A11 in die A12 angehoben (unter Beibehaltung seiner Erfahrungsstufe), so steht das dem Angestellten genau so zu.
Vorteil als Angestellter:
Man kann sich gegen solche Ungleichbehandlungen zur Wehr setzen und ggf. auch den AG wechseln - einem Beamten ist dieser Weg weitgehend versperrt.