Dem kann ich nicht zustimmen. Beide deiner Vermutungen treffen nicht zu. Es waren klassische HG's mit den entsprechenden Regeln bezüglich Stufenrückfall. Ursächlich in der Regel: AN bittet um Gehaltserhöhung, Leiter der "Abteilung" heisst das gut und beauftragt die Personalabteilung entsprechend, mit Begründung, dass die Gelder dafür da sind. Keine Tätigkeitsänderung, Kein Irrtum bei Einstellung, keine AT-Zulage. Einfach nur HG um eine oder zwei EG.
Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Wenn sich die übertragenen Tätigkeiten nicht ändern, ändert sich demzufolge die Eingruppierung nicht.
Daher bleiben tariflich nur die von WDN beschriebenen Möglichkeiten.
Wenn der Arbeitgeber das dennoch als Höhergruppierung verkauft, inklusive der Auswirkungen auf die Stufe(nlaufzeit), wäre das Betrug.
Ich hielte es aber für wahrscheinlicher, dass die übertragenen Tätigkeiten dennoch geändert und sozusagen an die ausgeübten Tätigkeiten angepasst wurden.
Streng genommen ändern sich dadurch auch nicht die Tätigkeiten, sondern die übertragenen Aufgaben. Von außen kriegt man das oft nicht mit.