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Mobbing und Diskreditierung / LOB Bewertungsgespräch
Verwaltungsangestellter:
Wie ist das gemeint? - es gibt keine unterdurchschnittlichen Bewertungen?
Bei uns gibt es einen Krankheitsdurchschnitt für AN die wegen mehrfacher oder andauernder AU nicht bewertet werden können - die erhalten ohne Bewertungsgespräch eine 3,2.
Mit einer 3 werden Arbeitsleistungen zwischen 70-100 % bewertet - darüber hinaus gibt es noch 4 und 5.
Wenn ich jetzt als VZ Kraft mit 2,64 bewertet werde- mit 4 AU Tagen/ Jahr - dann finde ich das mehr als schlecht - wie wehre mich gegen so eine Bewertung?
Verwaltungsangestellter:
--- Zitat von: clarion am 24.10.2021 13:13 ---@ Verwaltungsangestellter,
verstehe ich es richtig, dass Deine Vorgesetzten Dich mobben, indem Sie Dir Falsches unterstellen? Kannst Du nachweisen, dass a) das Nachgesagte falsch und b) entsprechende Behauptungen durch Deine Vorgesetzte getätigt werden?
Was möchtest Du erreichen?
--- End quote ---
Richtig - ich werde / wurde gemobbt . Dank meiner angfertigen und gesammelten Notizen konnt ich alles beweisen. Nachträglich wurde noch eine Mediation durchgeführt - es hört aber nicht auf.........jetzt bewerten mich genau diese Vorgesetzte, den ich das Mobbing nachweisen konnte.......ich hoffe es ist jetzt verständlich.
Spid:
--- Zitat von: Verwaltungsangestellter am 24.10.2021 13:52 ---Zurück zum Anfang - ich stelle meine Fragen jetzt anders -
wer sich im LOB ungerechtfertigt bewertet fühlt kann einen Widerspruch einlegen - soweit klar.
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Inwiefern wäre das klar? Tariflich ist derlei nicht vorgesehen. Es bedürfte einer entsprechenden Regelung in der DV/BV.
--- Zitat ---Fiktiv: im nächsten Gespräch zwischen dem nächsthöheren Vorgesetzten und mir gibt es keine Einigung -
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Eine Einigung ist tariflich nicht vorgesehen. Es bedürfte einer Regelung entsprechenden Inhalts in der DV/BV.
--- Zitat ---jetzt könnte ich Klage einreichen.
Meine Frage - wie würde das Gericht die Situation beurteilen? und wie könnte man vor Gericht beweisen, dass man zu schlecht bewertet wurde?
Vielleicht ist es möglich nur noch darauf zu antworten - danke.
--- End quote ---
Wie bereits ausgeführt, liegt bei einer weniger als befriedigenden Bewertung der Leistung die Beweislast beim AG, bei einer über befriedigend liegenden Bewertung die Beweislast beim AN. Der AG hat Dich bereits besser als befriedigend bewertet. Du müßtest mittels konkreter Darlegungen beweisen, daß Deine Arbeitsleistung quantitativ oder/und qualitativ noch mehr über einer befriedigenden Leistung liegt als es der AG bewertet hat.
BAT:
--- Zitat von: Verwaltungsangestellter am 24.10.2021 13:59 ---Wie ist das gemeint? - es gibt keine unterdurchschnittlichen Bewertungen?
--- End quote ---
Bei uns gibt es eine 0, welche eine durchschnittliche Leistung bedeutet. Vergeben werden nach BV aber nur Werte von 1 bis 3, die als leicht, stark und sehr stark überdurchschnittlich bezeichnet werden.
Spid:
Sie ist also unwirksam.
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