Ich würde behaupten, es bewerben sich nur Beamte auf Stellen, die mehr als eine Besoldungsstufe oberhalb ihrer eigenen Besoldung eingeordnet sind, wenn diese konkrete Beförderungsaussichten haben bzw. zur Beförderung anstehen.
Es ist gut, als A10er auf einer A11er Stelle zu sitzen, um zumindest die Möglichkeit der Beförderung zu haben. Wer sich allerdings als A9er oder A10er auf eine A13er Stelle bewirbt, dem muss doch klar sein, dass er erstmal nach A10, bzw. A11 und dann nach A12 und dann erst nach A13 befördert werden kann. Vom Verbot der Sprungbeförderung gibt es nicht allzu viele Ausnahmen.
Außerdem kommt er im Regelfall gar nicht zum Zuge, da die Kollegen mit A13, A12 und A11 den Vorzug erhalten würden, da der Dienstherr gehalten ist, dem Beamten solche Funktionsämter zu übertragen, die in ihrer Wertigkeit dem Amt im statusrechtlichen Sinne entsprechen.
Auch gibt es zwischen Beförderungen Mindestwartezeiten. Im Normalfall klärt man die eigenen Annahmen vorab mit dem Personalreferat / -amt ab. Der Beamtenstatus ist halt auf lebenslange Entwicklung und auf den Aufbau und Erhalt der Arbeitskraft als Staatsdiener angelegt. Alimentation, nicht Einkommensmaximierung. Dauerhaftes Dienen, Pflichterfüllung & Loyalität und nicht der sofortige monetärer Ausgleich für eine aktuelle Tätigkeit stehen im Vordergrund.
Im Regelfall sind (interne) Stellenausschreibungen für z.B. A13er Stellen sogar mit der Voraussetzung: "Innehaben eines Statusamtes mindestens der Besoldungsgruppe A 11 LBesO LSA" versehen, um jegliche Missverständnisse auszuschließen.