Autor Thema: [NW] § 7 Abs. 4 LVO  (Read 11925 times)

BüroLurchNRW

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[NW] § 7 Abs. 4 LVO
« am: 25.10.2021 13:27 »
Hi,

über die Suche habe ich leider nichts Konkretes gefunden, daher eine Frage an alle:
Hat jmd Zugang zum Kommentar LVO NRW und kann mir sagen was dazu bei § 7 Abs. 4 steht?

(4) Die Beamtin oder der Beamte darf erst befördert werden, wenn die Eignung für einen höher bewerteten Dienstposten in einer Erprobungszeit festgestellt wurde. [...]Die Erprobungszeit dauert in
1. [...]
2. der Laufbahngruppe 2 ab dem ersten Einstiegsamt jeweils sechs Monate [...]

Vielleicht lese ich es auch falsch?  Man bewirbt sich erfolgreich auf eine A11 Stelle und muss 6 Monate warten bis man auch nach A11 bezahlt wird? Oder habe ich einen Denkfehler, oder handelt es sich um eine Mindestzeit, die jede Behörde beliebig erhöhen kann? Hierzu wäre der Kommentar hilfreich, der mir leider nicht zugänglich ist :(

Danke schon einmal im Voraus ;)
« Last Edit: 26.10.2021 02:30 von Admin2 »

Lars73

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Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
« Antwort #1 am: 25.10.2021 13:35 »
Dazu braucht er keinen Kommentar. Die Formulierung regelt Mindestvoraussetzungen und begründet keinen Anspruch auf eine Beförderung.

BüroLurchNRW

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Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
« Antwort #2 am: 25.10.2021 14:44 »
Ist das tatsächlich so? Ich lese das da nicht zwingend raus. Und wir gehen natürlich auch vom Fall aus, dass alles passt, man sich bewährt hat etc trallala ...
Wozu soll man sich dann auf A11 Stellen bewerben und mehr leisten / mehr Verantwortung tragen, wenn man dann jahrelang weiter nach A10 bezahlt wird? Da fehlt den Leuten ja dann der Anreiz sich überhaupt zu bewerben- sowas spricht sich ja sehr schnell rum.

WasDennNun

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Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
« Antwort #3 am: 25.10.2021 14:45 »
Man muss mindestens 6 Monate warten bis man nach A11 bezahlt wird, kann aber auch länger dauern, bis man befördert wird.
So 1-5 Jahre ist da nicht unüblich, je nach Konkurrenz und Rückennummer.

edit: Erschreckend wer so alles Beamter wird und im Grunde nicht die Eignung dafür und das Wissen darüber hat.

BüroLurchNRW

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Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
« Antwort #4 am: 25.10.2021 14:51 »
 :o
Okaaay...
Gibt es da Urteile zu und wenn jmd Zugriff auf den Kommentar hat, würde ich diesen dennoch wirklich gerne mal sehen =)
Man kann dann aber nach 1 Jahr ohne mehr Moos einen Zuschlag beantragen? Oder geht man tatsächlich die ganzen Jahre leer aus (hier sehe ich natürlich auch direkt wieder einen Vorteil der Angestellten :D)

Und wo wir bei Kommentaren sind- gibt es irgendeine kostenfreie Möglichkeit auf den Kommentar vom Beihilferecht zuzugreifen ::)

Erschreckend, dass man neben seinem Fachgebiet auch noch Experte in allem anderen sein soll. Wenn ich sehe wer hier den A2 Lehrgang machen darf und später im gD landet... Und nur weil ich etwas frage, mit dem ich einfach null zu tun habe (und man auch im Studium in der Form nie gelernt hat) bin ich also nicht geeignet? Interessant. Ich mache mal eine Umfrage bei den Beamten hier und mal sehen wer das weiß. Ich vermute mal 0 Personen ;)

BüroLurchNRW

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Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
« Antwort #5 am: 25.10.2021 15:05 »
Man muss mindestens 6 Monate warten bis man nach A11 bezahlt wird, kann aber auch länger dauern, bis man befördert wird.
So 1-5 Jahre ist da nicht unüblich, je nach Konkurrenz und Rückennummer.

edit: Erschreckend wer so alles Beamter wird und im Grunde nicht die Eignung dafür und das Wissen darüber hat.

Du bist auch echt ein alter Stänkerer. WasDennNun weiß alles, kann alles und hat keine Fehler  ::)
Ergänzend mache ich auch noch eine Umfrage bei den Anwärtern und schaue mal, ob die einen Plan haben was später so auf sie zukommt ;) Leider sagt einem das alles keiner und selbst wenn man vorher Erkundigungen anstellt, und Beamte fragt (die ja meist auch ahnungslos sind) weiß man nicht viel bis man selbst im Rad drinsteckt. So wie überall anders auch. Also klemm es dir. Hätte ich einen Kommentar und Zugriff auf Beck etc würde ich hier nicht fragen!

EiTee

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Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
« Antwort #6 am: 25.10.2021 15:25 »
Wir haben diese Dinge damals im Vorbereitungsdienst gelernt. Eine Nichteignung sehe ich persönlich auch. Alle Fakten stehen niedergeschrieben, dafür braucht es keine Kommentare.

Und es wurde bereits passend genannt, wenn Du einen höheren Dienstposten hast, erwirkt dies noch lange nicht eine automatische Beförderung, auch nicht wenn die Erprobungszeit erfolgreich verlief. Es gibt generell keinen Anspruch auf Beförderung.

Um das somit erneut klar zu formulieren: Du sitzt auf einem A13 DP und kannst bis zur Pension in A9 verschimmeln.

BüroLurchNRW

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Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
« Antwort #7 am: 25.10.2021 16:10 »
Wenn ihr da den Maßstab zur Nichteignung festsetzt... oh weia.... dann müssen direkt 90% der Beamte gehen. Euch inklusive.
Wenn man fürs Fragen schon so verurteilt und abgestempelt wird. Internet macht es möglich. Seid stolz auf euch.

WasDennNun

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Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
« Antwort #8 am: 25.10.2021 16:19 »
Wenn ihr da den Maßstab zur Nichteignung festsetzt... oh weia.... dann müssen direkt 90% der Beamte gehen. Euch inklusive.
Wenn man fürs Fragen schon so verurteilt und abgestempelt wird. Internet macht es möglich. Seid stolz auf euch.
Ersten war es nicht gegen Dich persönlich gerichtet, sondern auf den Zustand der Ausbildung und der Beamtenschaft im allgemeinen.
Soll heißen, dass du ahnungslos Beamter geworden bist und nicht einen Funken davon verstanden hast, was es heißt Beamter zu sein und du trotzdem Beamter werden konntest, ist nicht dir anzukreiden.

Zweitens, ich bin kein Beamter.
Und drittens:
Aber vielleicht versteht ihr jetzt auch wieso ich ernsthaft über einen Wechsel nachdenke ins Angestelltenverhältnis.
Ja, alles sehr verständlich, du hast offensichtlich ein dutzend Fehlentscheidungen bisher im Leben gemacht
(PKV Wahl/ Berufswahl/ Wahl deines Amtes ...)
und willst nun diese Dinge korrigieren.
Allerdings: A10 im normalen Verwaltungsdienst ist wesentlich mehr als je ein Tarifler im normalen Verwaltungsdienst bekommt, da endet die Karriere idR bei 9a, also da könntest du schon fast zufrieden sein.

Also wenn du eine E11er Stelle als TB ergattern kannst, dann nur zu. TB zu sein tut auch nicht weh.
Ich persönlich habe es stets abgelehnt Beamter zu werden, damit ich meine Freiheiten behalte und habe als Angestellter auch mit ü50 nur einen PKV Anteil von 140-380, je nachdem wieviel Ärzte ich konsultiere.
habe ich dies dir auch schon mitgeteilt.

Also deine Misere, ist die deinige die du herbeigeführt hast.
Es ist eine Misere, dass diejenigen die dich verbeamtet haben, dies nicht verhindert haben und dich und andere damit ins Unglück gestürzt haben.

Organisator

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Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
« Antwort #9 am: 25.10.2021 16:22 »
dann müssen direkt 90% der Beamte gehen. Euch inklusive.

Also ich sehe hier zwei (mutmaßliche) Beamte, die die rechtlichen Regelungen korrekt anwenden konnten. Und unabhängig worin man sonst noch Experte ist - das Finden und korrekte Anwenden von Gesetzen ist eben genau das, was ich von einem Beamten gD erwarte, nicht zuletzt, weil man das im Vorbereitungsdienst lernt. Wer das nicht kann, ist objektiv ungeeignet.

"Sogar" ein Tarifbeschäftigter weiß da Bescheid!

Rummosern ala

Wenn ich sehe wer hier den A2 Lehrgang machen darf und später im gD landet...

oder

Leider sagt einem das alles keiner und selbst wenn man vorher Erkundigungen anstellt, und Beamte fragt (die ja meist auch ahnungslos sind) weiß man nicht viel bis man selbst im Rad drinsteckt.

ist dem Ansehen der Beamtenschaft nicht zuträglich sondern bestärkt bestehende Stereotype.


BüroLurchNRW

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Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
« Antwort #10 am: 25.10.2021 16:28 »
Gut, wenn dem so sein sollte, wozu gibt es das Forum und wieso stellen dann zig andere auch rechtliche Fragen, die ebenso einfach nachzulesen sind...
Das Forum soll ja eigentlich zum Austausch und Fragen dienen... Aber SORRY, dass ich eine TODSÜNDE begangen habe und gewagt habe etwas zu fragen, was offenbar jeder Anwärter (NICHT) beantworten kann.
Wieso muss ich dann Azubis immer alles beibringen? Ist doch total überflüssig, wenn man das einfach LESEN kann.

Ich bereue zutiefst gefragt zu haben. Nächstes Mal frage ich einfach Kollegen- die reagieren komischerweise nicht so wie ihr hier wenn man etwas fragt. Dann dürftet ihr alle ja auch niemals in eurem Leben einen Anwalt oder Rat der Kollegen brauchen um Rechtsfragen zu klären?
Finde es echt hart übertrieben, aber gut zu wissen wie ihr hier tickt. Danke für nichts. Hauptsache andere kleinmachen und sich selbst in den Himmel heben. Wegen einer Frage.... die armen Azubis un Kollegen oder gar Untergebenen bei euch tun mir sehr leid. Die müssen alle Angst haben etwas selbst nicht zu wissen.

BüroLurchNRW

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Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
« Antwort #11 am: 25.10.2021 16:34 »
@WasDennNun: Natürlich ist das persönlich, denn du stellst es dar als wäre ich vollkommen inakzeptabel in meinem Job /Beamtenstatus. Was einfach Bullshit ist nur weil ich hier etwas frage, was andere offenbar einfach "LESEN".
Ich reiß mir hier seit 3 Jahren den Arsch auf und muss mir dann son Dünnpfiff hier echt nicht geben. Ich mache meinen Job besser als die meisten meiner Kollegen. Nur wird es nicht honoriert und das ärgert mich.
Würde man einfach alle personalrelevanten Kommentare zur Verfügung stellen, bräuchte ich das Forum nicht. Danke und einen schönen Feierabend!

Organisator

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Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
« Antwort #12 am: 25.10.2021 16:39 »
Gut, wenn dem so sein sollte, wozu gibt es das Forum und wieso stellen dann zig andere auch rechtliche Fragen, die ebenso einfach nachzulesen sind...
Das Forum soll ja eigentlich zum Austausch und Fragen dienen... Aber SORRY, dass ich eine TODSÜNDE begangen habe und gewagt habe etwas zu fragen, was offenbar jeder Anwärter (NICHT) beantworten kann.
Wieso muss ich dann Azubis immer alles beibringen? Ist doch total überflüssig, wenn man das einfach LESEN kann.

Ich bereue zutiefst gefragt zu haben. Nächstes Mal frage ich einfach Kollegen- die reagieren komischerweise nicht so wie ihr hier wenn man etwas fragt. Dann dürftet ihr alle ja auch niemals in eurem Leben einen Anwalt oder Rat der Kollegen brauchen um Rechtsfragen zu klären?
Finde es echt hart übertrieben, aber gut zu wissen wie ihr hier tickt. Danke für nichts. Hauptsache andere kleinmachen und sich selbst in den Himmel heben. Wegen einer Frage.... die armen Azubis un Kollegen oder gar Untergebenen bei euch tun mir sehr leid. Die müssen alle Angst haben etwas selbst nicht zu wissen.

Deine Frage wurde insgesamt 3x zutreffend beantwortet. Zunächt von Lars, ausführlich von WasDennNun und noch ausführlicher von EiTee.
Die Totsünde ist sicherlich nicht deine Frage, sondern die Reaktion auf die zutreffenden Antworten. Wenn du daraufhin eingeschnappt reagierst, sind allgemeine Ausführungen zu Ausbildungsinhalten und Anforderungen an studierte Beamte nicht verwunderlich.

Ansonsten wäre es sicherlich schlauer, deinen Azubis nicht immer alles beizubringen, sondern auch auf die entsprechenden Regelungen hinzuweisen. So wüssten sie sich auch selbst zu helfen, wenn du mal nicht da bist.

Der wesentliche Unterschied in den Beiträgen ist, dass du auf der persönlichen Ebene schreibst und alle anderen auf einer sachlichen Ebene argumentieren. Food for Thought.

ACDSee

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Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
« Antwort #13 am: 25.10.2021 17:12 »
Ich würde behaupten, es bewerben sich nur Beamte auf Stellen, die mehr als eine Besoldungsstufe oberhalb ihrer eigenen Besoldung eingeordnet sind, wenn diese konkrete Beförderungsaussichten haben bzw. zur Beförderung anstehen.

Es ist gut, als A10er auf einer A11er Stelle zu sitzen, um zumindest die Möglichkeit der Beförderung zu haben. Wer sich allerdings als A9er oder A10er auf eine A13er Stelle bewirbt, dem muss doch klar sein, dass er erstmal nach A10, bzw. A11 und dann nach A12 und dann erst nach A13 befördert werden kann. Vom Verbot der Sprungbeförderung gibt es nicht allzu viele Ausnahmen.

Außerdem kommt er im Regelfall gar nicht zum Zuge, da die Kollegen mit A13, A12 und A11 den Vorzug erhalten würden, da der Dienstherr gehalten ist, dem Beamten solche Funktionsämter zu übertragen, die in ihrer Wertigkeit dem Amt im statusrechtlichen Sinne entsprechen.

Auch gibt es zwischen Beförderungen Mindestwartezeiten. Im Normalfall klärt man die eigenen Annahmen vorab mit dem Personalreferat / -amt ab. Der Beamtenstatus ist halt auf lebenslange Entwicklung und auf den Aufbau und Erhalt der Arbeitskraft als Staatsdiener angelegt. Alimentation, nicht Einkommensmaximierung. Dauerhaftes Dienen, Pflichterfüllung & Loyalität und nicht der sofortige monetärer Ausgleich für eine aktuelle Tätigkeit stehen im Vordergrund.

Im Regelfall sind (interne) Stellenausschreibungen für z.B. A13er Stellen sogar mit der Voraussetzung: "Innehaben eines Statusamtes mindestens der Besoldungsgruppe A 11 LBesO LSA" versehen, um jegliche Missverständnisse auszuschließen.

WasDennNun

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Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
« Antwort #14 am: 25.10.2021 17:32 »
@WasDennNun: Natürlich ist das persönlich, denn du stellst es dar als wäre ich vollkommen inakzeptabel in meinem Job /Beamtenstatus.
Wie du selber schreibst bist du einfach reingerutscht, offensichtlich ohne einen blassen Schimmer zu haben was es heißt Beamter zu sein und dies auch in deiner Ausbildung nicht gelernt zu haben.
Das finde ich in der Tat immer noch erschreckend.
Zitat
Was einfach Bullshit ist nur weil ich hier etwas frage, was andere offenbar einfach "LESEN".
Das du jetzt im Nachgang versuchst dieses Grundwissen dir anzueignen ist nicht von mir kritisiert oder bemängelt worden.
Zitat
Ich reiß mir hier seit 3 Jahren den Arsch auf und muss mir dann son Dünnpfiff hier echt nicht geben. Ich mache meinen Job besser als die meisten meiner Kollegen. Nur wird es nicht honoriert und das ärgert mich.
Natürlich wird es honoriert. In der Regel bekommen dann solche Leute (wenn sie die Gesamteignung haben) eine A+ Beurteilung und rauschen damit bei den Beförderungen oder Besetzung interessanter Posten an den Kollegen vorbei.
Nur fehlt bei dir scheinbar die innere Grundhaltung des Beamten seins.
Zitat
Würde man einfach alle personalrelevanten Kommentare zur Verfügung stellen, bräuchte ich das Forum nicht. Danke und einen schönen Feierabend!
Deswegen wäre es ja auch für alle am besten, wenn du in den Tarifbereich wechseln würdest, da hast du die Problem mit der PKV nicht und kannst schön Leistungsbezogenes Entgelt bekommen.

Das du dir unter "Beamter sein" etwas anderes als die Realität vorgestellt hast (falls du eine Vorstellung davon hattest und nicht nur reingeschlittert bist) können wir nicht ändern.

Aber der Überbringer der schlechten Nachricht war ja schon in der Antike des Todes...
Du darfst gerne weiter auf mich sauer sein. Aber kuck dich doch einfach ernsthaft nach E10/E11 Stellen um und hadere nicht mit dem Beamten-System