Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[NW] § 7 Abs. 4 LVO
BüroLurchNRW:
Hi,
über die Suche habe ich leider nichts Konkretes gefunden, daher eine Frage an alle:
Hat jmd Zugang zum Kommentar LVO NRW und kann mir sagen was dazu bei § 7 Abs. 4 steht?
(4) Die Beamtin oder der Beamte darf erst befördert werden, wenn die Eignung für einen höher bewerteten Dienstposten in einer Erprobungszeit festgestellt wurde. [...]Die Erprobungszeit dauert in
1. [...]
2. der Laufbahngruppe 2 ab dem ersten Einstiegsamt jeweils sechs Monate [...]
Vielleicht lese ich es auch falsch? Man bewirbt sich erfolgreich auf eine A11 Stelle und muss 6 Monate warten bis man auch nach A11 bezahlt wird? Oder habe ich einen Denkfehler, oder handelt es sich um eine Mindestzeit, die jede Behörde beliebig erhöhen kann? Hierzu wäre der Kommentar hilfreich, der mir leider nicht zugänglich ist :(
Danke schon einmal im Voraus ;)
Lars73:
Dazu braucht er keinen Kommentar. Die Formulierung regelt Mindestvoraussetzungen und begründet keinen Anspruch auf eine Beförderung.
BüroLurchNRW:
Ist das tatsächlich so? Ich lese das da nicht zwingend raus. Und wir gehen natürlich auch vom Fall aus, dass alles passt, man sich bewährt hat etc trallala ...
Wozu soll man sich dann auf A11 Stellen bewerben und mehr leisten / mehr Verantwortung tragen, wenn man dann jahrelang weiter nach A10 bezahlt wird? Da fehlt den Leuten ja dann der Anreiz sich überhaupt zu bewerben- sowas spricht sich ja sehr schnell rum.
WasDennNun:
Man muss mindestens 6 Monate warten bis man nach A11 bezahlt wird, kann aber auch länger dauern, bis man befördert wird.
So 1-5 Jahre ist da nicht unüblich, je nach Konkurrenz und Rückennummer.
edit: Erschreckend wer so alles Beamter wird und im Grunde nicht die Eignung dafür und das Wissen darüber hat.
BüroLurchNRW:
:o
Okaaay...
Gibt es da Urteile zu und wenn jmd Zugriff auf den Kommentar hat, würde ich diesen dennoch wirklich gerne mal sehen =)
Man kann dann aber nach 1 Jahr ohne mehr Moos einen Zuschlag beantragen? Oder geht man tatsächlich die ganzen Jahre leer aus (hier sehe ich natürlich auch direkt wieder einen Vorteil der Angestellten :D)
Und wo wir bei Kommentaren sind- gibt es irgendeine kostenfreie Möglichkeit auf den Kommentar vom Beihilferecht zuzugreifen ::)
Erschreckend, dass man neben seinem Fachgebiet auch noch Experte in allem anderen sein soll. Wenn ich sehe wer hier den A2 Lehrgang machen darf und später im gD landet... Und nur weil ich etwas frage, mit dem ich einfach null zu tun habe (und man auch im Studium in der Form nie gelernt hat) bin ich also nicht geeignet? Interessant. Ich mache mal eine Umfrage bei den Beamten hier und mal sehen wer das weiß. Ich vermute mal 0 Personen ;)
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