Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
Karsten:
--- Zitat von: clarion am 30.10.2021 23:41 ---Zur Rückkehr in die GKV nach dem Ref. war m.W. nur gegeben, wenn man Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Dieser verfällt nach zwei Jahren, es sei denn man ist vor dem Ref arbeitslos gewesen, dann darf man den Restanspruch an ALG abfrühstücken. Das war in 2013 nur wenigen bekannt. Mich hat die GEW seinerzeit aufgeklärt, obwohl ich kein Lehramtsref gemacht habe. Ich habe aber keine Ahnung, ob die Rechtslage noch immer so ist. Ich habe daher das Ref so gestaltet, dass ich vorher einen Monat arbeitslos war und ich habe in der Tat nach dem Ref auch nicht gleich eine Stelle gefunden.
--- End quote ---
Das ist korrekt. Wer also direkt vom Studium in das Ref wechselt, hat nachdem Ref keinen Anspruch auf ALG I und somit ist die Rückkehr in die GKV verbaut. Die Entscheidung für den einzelnen PKV Anbieter im Ref, gilt dann für das ganze Leben.
Das ist auch der Grund weshalb in Thüringen, insbesondere während des Ref zur GKV in Kombination mit pauschale Beihilfe geraten wird. Die Refendare bleiben flexibel, Unterbrechungen wegen z.B Elternzeit sind beitragsfrei. Man hat hierfür extra eingeführt, dass die Refendare nachdem Ref erneut neu entscheiden können, ob sie mit Beginn des Beamtenverhältnisses die PKV mit individueller Beihilfe oder die GKV mit pauschaler Beihilfe wählen können.
Aktuell kostet die GKV für Refendare:
Besoldung Ref Lehramt Grundschullehrer A12 (25 Jahre alt):
Brutto: 1.469,34 € mtl. GKV Beitrag inkl PV : 135,92 €
Zitat:
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit Bestehen oder endgültigem
Nichtbestehen der Prüfung, bei Bestehen jedoch frühestens nach Ablauf der für den
Vorbereitungsdienst vorgesehenen Zeit, kraft Gesetzes. Nach Ablauf dieser Zeit wird
das Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht in eines auf Probe umgewandelt, sondern ein
neues Beamtenverhältnis begründet. Der bisherige Anspruch auf Beihilfe sowohl in
Form der „individuellen“ Beihilfe als auch der pauschalen Beihilfe endet.
Mit der Begründung des neuen Beamtenverhältnisses wird ein neuer Anspruch auf
Beihilfe begründet, so dass erneut die Entscheidung für oder gegen die
Inanspruchnahme der pauschalen Beihilfe getroffen werden kann.
blauesviereck:
Was Karsten und clarion aus pers. Erfahrung beisteuern wollen, ist hinsichtlich Rechtslage unvollständig und vorliegend unbeachtlich und verwirrt den Fragesteller nur unnötig. Entweder der Fragesteller hat bereits vorher in der Frist Alo Beiträge gezahlt oder nicht. In beiden Fällen fällt er in die GKV zurück, sofern er sich rechtzeitig für die Übergangszeit asu meldet. Schonmal was von Alg2 sog. HartzIV gehört? Auch wenn seine Holde dann bereits als Quacksalberin schafft, so ist er über sie in der GKV familienzuversichern.
ChrBY:
Seit 2013 kann man im Referendariat relativ gefahrlos auch dann die PKV wählen, wenn man wegen Bewerberüberhang mit Nichtübernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe rechnet. Die PKV liefert in Kombination mit der Beihilfe das weit bessere Preis-Leistungs-Verhältnis, sofern man einen guten Tarif wählt.
Der zum 1. August 2013 in Kraft getretene § 188 Abs. 4 SGB V stellt sicher, daß jeder, der wegen Versicherungspflicht auch nur einen Tag in der GKV versichert war, dort auch dauerhaft bleiben kann (sogenannte obligatorische Anschlußversicherung). Vorversicherungszeiten spielen seitdem keine Rolle mehr, obwohl sie de jure bis heute nicht aus dem Gesetzestext entfernt wurden (große oder kleine Vorversicherungszeit, die man bis 2013 erfüllen mußte).
Es genügt folglich die Annahme einer kurzfristigen Beschäftigung mit einem Bruttolohn von 451 Euro, um nach dem Referendariat wieder dauerhaft zurück in die GKV zu kommen, falls dies gewünscht sein sollte.
wossen:
Schätzungsweise 90% der Lehramtsreferendare entscheiden sich für die PKV (ab 40 muss man überlegen) - das ist zumindest der absolute Regelfall....(und in meiner Refzeit staunten viele über die mit der PKV verbundenen Privilegien und wie unproblematisch das alles ist)
Das hat auch seine Gründe....im Strom mitzuschwimmen, kann so falsch nicht sein...Glaub, Du machst dir einfach zuviel Gedanken über eine Sache, die bei den Allermeisten fast 'automatisch' läuft..
Ps. Nehme an, der Threadersteller kennt das Forum hier jetzt nicht so - es finden sich hier halt in jedem Thread 'Beamtenjammerer', die durch irgendwelche Problematisierungen versuchen, die Vorteile ihres Status zu 'verdecken'
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version