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Höhere Entgeltgruppe: welche Stufe; Kündigungsfrist: frühestes Einstellungsdatum

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öfföff:

--- Zitat von: ichEinfachUnverbeamtet am 28.10.2021 11:08 ---Ich möchte mich da gern mit einer Zusatzfrage einmischen:

--- Zitat ---Ich bin in einer Universitätsklinik beschäftigt und würde von Klinik A in Klinik B wechseln.
--- End quote ---
Wenn in beiden Kliniken die MA beim Land C angestellt sind, wäre es praktisch nur eine Versetzung. Was aber, wenn Klinik B mir einen neuen AV hinlegt und sagt, ich müsse bei Klinik A kündigen und auf Kündigungsbestätigung wartet? Theoretisch natürlich Quark, aber gibt es da ein Recht auf Versetzung?

--- End quote ---

So wie ich es verstanden habe wechselt er/sie innerhalb der Uniklinik. Also zb. von der Augenklinik in die Frauenklinik.
Oder ?!?

WasDennNun:

--- Zitat von: ichEinfachUnverbeamtet am 28.10.2021 11:15 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 28.10.2021 11:13 ---nur wenn es arbeitsvertraglich vereinbart ist.
Also idR nein.

--- End quote ---
... ich muss also beim Land C kündigen um beim Land C anfangen zu können?  :o :o

--- End quote ---
Warum denn das?
Du musst doch deinen AG nur davon überzeugen, dass er dich versetzt.
Dazu ist der erste Schritt, dass die Abteilung B dich haben will und der Rest erledigt sich dann von selbst.
Abteilung A kann sich da zwar quer stellen, aber jemand aus Abteilung B, der den AG vertritt und Arbeitsverträge unterschreiben darf, macht einfach einen Änderungsvertrag mit dir und fertig.

Alex310:
Es wäre ein Wechsel wie öfföff es beschreibt "von der Augenklinik in die Frauenklinik".
Danke für die Antworten!
Ich werde mich jetzt dann wohl erst einmal bewerben müssen :)

Organisator:

--- Zitat von: Alex310 am 28.10.2021 13:47 ---Es wäre ein Wechsel wie öfföff es beschreibt "von der Augenklinik in die Frauenklinik".
Danke für die Antworten!
Ich werde mich jetzt dann wohl erst einmal bewerben müssen :)

--- End quote ---

Damit dürfte es der selbe Arbeitgeber sein, der dich im Rahmen seiner Organisationshoheit von der einen in die andere Organisationseinheit umsetzt.

ichEinfachUnverbeamtet:

--- Zitat von: WasDennNun am 28.10.2021 12:50 ---Warum denn das?
Du musst doch deinen AG nur davon überzeugen, dass er dich versetzt.
--- End quote ---
Japp, genau das ist mir nicht gelungen. Ich habe zwar die Zusage, aber einen ÄndVertrag gibt es nicht. Ich denke es ist gewollt, mich als "Neueinsteller", nicht als "Höhergruppierer" zu nehmen (Stufe 1 statt 3). Außerdem gibts ja dann auch noch das KSchG. Ich müsste selber kündigen und neu anfangen. Also wieder 6 Monate kein KündSchutz.

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