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Bauamt Stellenbewertung

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JahrhundertwerkTVÖD:

--- Zitat von: PepGuardiola am 29.10.2021 11:07 ---Abgesehen von dem, dass ständig selbstständig erwähnt wird sind wir uns aber einig dass eine Höhergruppierung in zumindest EG 9a gerechtfertigt wäre.

Ja es ist richtig, es handelt sich um eine kleine Kommune. Im Bauamt sind wir zwei Sachbearbeiter und es werden all diese Tätigkeiten tatsächlich erledigt...

Vielen Dank für eure Beiträge

--- End quote ---

Der TVÖD sieht nicht vor dass Umfang und Mehrarbeit extra belohnt wird. Bei der Bewertung und Eingruppierubg geht es um die Wertigkeit der Tätigkeiten.
Bei der oben aufgeführten Liste, kann es nur um Masse gehen. Es ist schlichtweg nicht möglich gleichzeitig Jurist  Ingenieur und Verwaltungsspezialist zu sein.
Z.B. eigenverantwortliche Abwicklung von Klagen.
In meinem Bereich (Bauamt) habe ich es mit Bauklagen im zweistelligen Bereich zu tun. Ich würde mir nicht zutrauen, diese eigenständig abzuwickeln. Hierfür bedient man sich externer Hilfe (Juristen)
Bauleitpläne, Flächennutzungspläne benötigen entsprechende Fachkenntnisse um diese rechtssicher aufzustellen.
Abwicklung von Baumaßnahmen geht von profanen Instandsdtzungsmaßnshmen bis zu komplexen und schwierigen Aufgaben mit mehreren Planern, Firmen usw. Im kommunalen Bereich könnte der Umbsu/Neubau eines Schulzentrums anstehen. Hier wird z.B. auch die entsprechende Fachkompetenz Bauingenieur/Architekt benötigt.

Was ich damit sagen will. Die Tätigkeiten müssten definiert sein, um diese auch werten zu können.
So wie es aufgeschrieben wurde, ist es mehr als unglaubwürdig.

veeam:

--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 31.10.2021 10:01 --- Es ist schlichtweg nicht möglich gleichzeitig Jurist  Ingenieur und Verwaltungsspezialist zu sein.

--- End quote ---

Und selbst wenn doch und dieser Übermensch noch zwei Mal im Jahr eine 40 Stündige Gehirn-OP an siamesischen Zwillingen durchführt, entspricht dies einem so verschwindend geringen Zeitanteil, dass es in der Bewertung keiner Relevanz zustünde.

Deshalb, Arbeitsvorgänge mit Zeitanteilen. Diese lassen sich dann prozentual auf ein Vollzeitäquivalent hochrechnen, sodass ein Entgelt nahe der Entgeltgruppe der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit bestimmt werden kann.

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