Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?

<< < (10/11) > >>

BAT:
Wie kann das mit den zwei Monaten später?

Opa:
Für die Jahrgänge 1958-1964 erhöht sich das Renteneintrittsalter um jeweils 2 Monate.
 31.12.1963 geboren = mit 66 Jahren, 10 Monaten in Rente.
01.01.1964 geboren = mit 67 Jahren in Rente.

BAT:

--- Zitat von: Opa am 03.11.2021 17:41 ---Für die Jahrgänge 1958-1964 erhöht sich das Renteneintrittsalter um jeweils 2 Monate.
 31.12.1963 geboren = mit 66 Jahren, 10 Monaten in Rente.
01.01.1964 geboren = mit 67 Jahren in Rente.

--- End quote ---

Das sind dann wohl eher drei Monate. Bzw. 3 Monate minus einen Tag später. ;)

honoiboy:

--- Zitat von: Opa am 03.11.2021 12:41 ---
--- Zitat von: honoiboy am 02.11.2021 15:49 ---
--- Zitat von: Organisator am 02.11.2021 15:40 ---
--- Zitat von: honoiboy am 02.11.2021 15:07 ---Warum stehen auf dieser Seite dann Tabellen zu den Tätigkeitsstufen?

--- End quote ---

Damit man sich über die Entgelte informieren kann. Warum sonst?

--- End quote ---

Warum ist die Tatsache das man wegen 1 Tag unterschied über 1 Jahr so viel Geld verliert wie der Unterschied einer Tätigkeitsstufe weniger wichtig als die Entgelttabelle?

--- End quote ---
Die Tatsache mag für Betroffene wichtig sein, es bleibt aber eine Tatsache. Stichtagsregelungen kann man wie alle Grenzen als unfair empfinden, wenn man knapp darunter liegt. Ist aber dennoch nichts ungewöhnliches im Rechtsverkehr und wenn man sich darüber vorher informiert hat, weiß man, was auf einen zukommt und kann es in seine Entscheidung einfließen lassen.
Diskutier mal dein Problem mit jemandem, der wegen eines einzigen fehlenden versicherungspflichtigen Tages keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat oder mit jemandem, der nur deshalb, weil er einen Tag zu spät geboren wurde, erst 2 Monate später in Rente gehen darf.

--- End quote ---

Das hab ich alles sehr wohl verstanden. Die Stichtagregelungen sind aber nur für genau eine Partei unter Umständen unfair, die AN. Der AG hat ausnahmslos Vorteile dadurch. Er kann die Jahressonderzahlung komplett streichen obwohl volle 12 Monate gearbeitet wurde. Wiederum muss er aber auch keine volle Jahressonderzahlung zahlen wenn jemand Stichtagsgemäß am 1.12 eingestellt wird (Das wäre nämlich die faire Variante davon, gleiche Vorteile/Nachteile auf beiden Seiten).

Opa:

--- Zitat von: honoiboy am 04.11.2021 08:27 ---(Das wäre nämlich die faire Variante davon, gleiche Vorteile/Nachteile auf beiden Seiten).

--- End quote ---

Naja, zur Bewertung, ob die „Vor- und Nachteile“ fair zwischen AG und AN aufgeteilt sind, sollte man vielleicht alle Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis gegenüberstellen. Wenn man sich nur einen Teilaspekt rauspickt, wird sich immer ein Zerrbild ergeben.
Vielleicht findet es ja auch der ein oder andere Arbeitgeber „unfair“, dass er im Krankheitsfall oder während des Urlaubs Entgelt fortzahlen muss.
Ein Arbeitsverhältnis enthält eben Regelungen, die mal für den AG und mal für den AN vorteilhaft sind. Und einige dieser Regelungen enthalten „harte Grenzen“. Letztlich dient dies der Rechtssicherheit und -klarheit sowie der Vereinfachung bei der Feststellung gegenseitiger Ansprüche.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version