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Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
Organisator:
--- Zitat von: holymoly12 am 29.10.2021 14:26 ---Finde schon das man insbesondere auf Seiten die sich mit Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes beschäftigen, ruhig darauf hinweisen kann das man bei AV 1.12 unter umständen mehere tausend € verliert.
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Ist es nicht so, dass du als tarifgebundener Arbeitnehmer dich vor dem Abschluss des Arbeitsvertrags damit beschäftigt hast? bzw. warum nicht?
WasDennNun:
--- Zitat von: holymoly12 am 29.10.2021 13:32 ---Es gibt also eine komplette Jahressonderzahlung mehr weil sich das Einstellungsdatum um 1 Tag verschoben hat...........
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Dafür 2,5 Tage weniger Urlaub.
Die Welt der Stichtagsregelungen ist in der Tat ungerecht.
holymoly12:
--- Zitat von: Organisator am 29.10.2021 14:29 ---
--- Zitat von: holymoly12 am 29.10.2021 14:26 ---Finde schon das man insbesondere auf Seiten die sich mit Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes beschäftigen, ruhig darauf hinweisen kann das man bei AV 1.12 unter umständen mehere tausend € verliert.
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Ist es nicht so, dass du als tarifgebundener Arbeitnehmer dich vor dem Abschluss des Arbeitsvertrags damit beschäftigt hast? bzw. warum nicht?
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Diese Seite erfüllt dann welchen zweck? Steht doch alles in Tarifverträgen. Wozu dann diese Seite und dieses Forum?
Thiesi:
Glücklicherweise kann ein TVÖD-Bund-Anwender Vorbeschäftigungszeiten bei einem anderen TVÖD-Bund-Anwender bei der Berechnung der Höhe der JSZ berücksichtigen. Als AN sollte man das, wie beispielsweise auch die Stufenzuordnung, allerdings vor dem Schließen des Arbeitsvertrages klären.
Isie:
Der Beginn des AV am 01.12. ist nicht das Problem, sondern das Ende vor dem 01.12., was sich aber mit einem Verlängerungsvertrag erledigt.
Wenn Arbeitgeber gezielt Verträge so abschließen und es keine anderweitige Kompensation gibt, sollte man diese Arbeitgeber meiden.
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