Autor Thema: Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?  (Read 16978 times)

Organisator

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #15 am: 29.10.2021 15:09 »
Deswegen ist es ja auch das Beste, wenn die JSZ komplett abgeschafft werden würde.
Dann gibt es auch nicht mehr die Überraschungen bei Höhergruppierungen etc.

Genau - für die Bundesbeamten auch bereits geschehen. 2x 2,5 % mehr Besoldung.

Max

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #16 am: 01.11.2021 00:50 »
Ist doch eine sinnvolle Regelung. Der Arbeitgeber spart Geld an Leuten,  die er sowieso nicht mehr weiter beschäftigt.
Falls der zu verteilende Kuchen feststeht, wäre das auch im Sinne der verbleibenden Arbeitnehmer.
Wenn man es umlegt auf das monatliche Gehalt, müsste man ja entsprechend weniger vorsehen,  da die Einsparung durch die Ausscheidenden fehlt.

BAT

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #17 am: 01.11.2021 09:10 »
Ist doch eine sinnvolle Regelung. Der Arbeitgeber spart Geld an Leuten,  die er sowieso nicht mehr weiter beschäftigt.
Falls der zu verteilende Kuchen feststeht, wäre das auch im Sinne der verbleibenden Arbeitnehmer.
Wenn man es umlegt auf das monatliche Gehalt, müsste man ja entsprechend weniger vorsehen,  da die Einsparung durch die Ausscheidenden fehlt.

Ich denke schon, daß öD meist in einen anderen öD wechselt. Wo wäre da die Einsparung in der Gesamtheit?

Max

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #18 am: 01.11.2021 20:27 »
Ich habe nun lange überlegen müssen um mir einen einzigen Fall von öD zu öD in Erinnerung zu rufen. In den großen Ballungszentren ist die Privatwirtschaft attraktiver.
Am Ende ist es zumindest kein Verlustgeschäft für den AG.

BAT

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #19 am: 02.11.2021 09:23 »
Bei uns ist das Standard, gerade der Wechsel von LK - Gemeinde und vice versa. Teils auch in das Wahlbeamtentum.

honoiboy

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #20 am: 02.11.2021 09:24 »
Ich habe nun lange überlegen müssen um mir einen einzigen Fall von öD zu öD in Erinnerung zu rufen. In den großen Ballungszentren ist die Privatwirtschaft attraktiver.
Am Ende ist es zumindest kein Verlustgeschäft für den AG.

Was meinst mit Verlustgeschäft?

Max

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #21 am: 02.11.2021 10:11 »
Im Vergleich zur Umlage auf das Entgelt ist die Sonderzahlung günstiger für den AG

honoiboy

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #22 am: 02.11.2021 10:18 »
Im Vergleich zur Umlage auf das Entgelt ist die Sonderzahlung günstiger für den AG

Und ungünstiger und unfairer für den AN. Wer zur Hölle hat das ausgehandelt??

BAT

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #23 am: 02.11.2021 10:36 »
Im Vergleich zur Umlage auf das Entgelt ist die Sonderzahlung günstiger für den AG

Also wenn bei uns im Hause jemand Stunden reduziert, wird das inzwischen bevorzugt zum Oktober ff. gemacht. ;)

Sozialarbeiter

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #24 am: 02.11.2021 10:55 »
Im Vergleich zur Umlage auf das Entgelt ist die Sonderzahlung günstiger für den AG

Und ungünstiger und unfairer für den AN. Wer zur Hölle hat das ausgehandelt??

Man darf den psychologischen Effekt bei den Arbeitnehmern nicht verkennen. Hier wird nicht rational nach dem Prinzip homooeconomicus bewertet. Die Leute lieben ihr Weihnachtsgeld, auch wenn eine Umlage sinnvoller wäre.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

honoiboy

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #25 am: 02.11.2021 11:15 »
Im Vergleich zur Umlage auf das Entgelt ist die Sonderzahlung günstiger für den AG

Und ungünstiger und unfairer für den AN. Wer zur Hölle hat das ausgehandelt??

Man darf den psychologischen Effekt bei den Arbeitnehmern nicht verkennen. Hier wird nicht rational nach dem Prinzip homooeconomicus bewertet. Die Leute lieben ihr Weihnachtsgeld, auch wenn eine Umlage sinnvoller wäre.

Natürlich wäre eine Umlage für alle Sinvoller und auch für alle fairer. Meine Belohnung bekomme ich dann eben für jeden gearbeiteten Monat.
Würde mich wirklich mal gerne mit den AN Vertretern unterhalten mit welcher Argumentation diese Regelung durchgewunken wurde.
Es ist also völlig ok unter Umständen AN 12 Monate Arbeitsleistung erbringen lassen ohne auch nur 1 Cent Jahressonderzahlung. Auf der anderen Seite wird aber penibel darauf geachtet das jeder nicht gearbeiteter Monat dann von der Jahressonderzahlung abgezogen wird. Schön mit zweierlei Maß messen. Läuft sowas nicht schon unter Sittenwidrig?

Sozialarbeiter

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #26 am: 02.11.2021 11:45 »
AN Vertreter vertreten auch nur die Wünsche der AN.
Ich mutmaße einfach mal, dass bei einer Umfrage unter AN, ob die Jahressonderzahlung auf die Monate umgelegt werden soll, die Mehrheit mit "Nein" abstimmen würde.
Ich würde sogar soweit gehen, dass eine Mehrheit ein zweite Jahressonderzahlung (zB Urlaubsgeld) in Höhe von 1.200€ einer monatlichen Erhöhung von 100€ bevorzugen würde...
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

honoiboy

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #27 am: 02.11.2021 12:06 »
AN Vertreter vertreten auch nur die Wünsche der AN.
Ich mutmaße einfach mal, dass bei einer Umfrage unter AN, ob die Jahressonderzahlung auf die Monate umgelegt werden soll, die Mehrheit mit "Nein" abstimmen würde.
Ich würde sogar soweit gehen, dass eine Mehrheit ein zweite Jahressonderzahlung (zB Urlaubsgeld) in Höhe von 1.200€ einer monatlichen Erhöhung von 100€ bevorzugen würde...

Hat aber nix damit zu tun das man so eine an Sittenwidrigkeit grenzender Stichtagsregelung durchwinkt.

Stichtagsregelungen können immer zu Ungerechtigkeit führen. Dann erwarte ich das aber das das für beide Seiten gilt. AN und AG. Bei der aktuellen Regelung wird einfach nur der AN absurd benachteiligt. Wenn es so eine starre Stichtagsregelung gibt.......warum erhält dann jemand der am 1.12 eingestellt wird nicht die volle Jahressonderzahlung?

Wie kann es sein das die AN Vertreter es durchgewunken haben das AG für jeden nicht gearbeiteten Monat die Jahressonderzahlung kürzen, wenn auf der anderen Seite aber die abgeleistete Arbeit wiederum keine Rolle spielt. Der AG hat hier also doppelt einen Vorteil. Er kann die Sonderzahlung kürzen für nicht gearbeite Monate, kann aber unter Umständen selbst bei 12 monatiger Arbeit die Jahresonderzahlung immernoch streichen. Mit welcher Begründung kann ein Gericht so etwas durchwinken?

Kat

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #28 am: 02.11.2021 12:09 »
wozu ist die Sonderzahlung nochmal gedacht? Belohung für die geleistete Arbeit...........ähm ok :)haha

Nein. Die ist eher dafür gedacht, daß über sie getrennt von den monattlichen Tariferhöhungen verhandelt werden und sie auch schonmal eingefroren werden kann, so daß man nach ein paar Jahren nicht mehr 100 Prozent Jahressonderzahlung erhält sondern nur noch rund 80 Prozent. Und dass der Arbeitgeber eben spart,w enn man am 1,.12. d.J. nicht im Beschäftigungsverhältnis steht.

honoiboy

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Antw:Unfaire Regelung zur Jahressonderzahlung?
« Antwort #29 am: 02.11.2021 12:11 »
wozu ist die Sonderzahlung nochmal gedacht? Belohung für die geleistete Arbeit...........ähm ok :)haha

Nein. Die ist eher dafür gedacht, daß über sie getrennt von den monattlichen Tariferhöhungen verhandelt werden und sie auch schonmal eingefroren werden kann, so daß man nach ein paar Jahren nicht mehr 100 Prozent Jahressonderzahlung erhält sondern nur noch rund 80 Prozent. Und dass der Arbeitgeber eben spart,w enn man am 1,.12. d.J. nicht im Beschäftigungsverhältnis steht.

Also ist die Jahressonderzahlung nicht an die geleisteten Arbeit gekoppelt?