Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
gelber Schein am ersten Tag
WasDennNun:
--- Zitat von: Wdd3 am 03.11.2021 09:04 ---Prinzipiell hast du Recht. Allerdings nur wenn der AN innerhalb von 12 Monaten nicht zwischenzeitlich 6 Monate arbeitsfähig war.
--- End quote ---
Auch das ist nicht ganz korrekt.
Er kann zwischenzeitlich wg. einer anderen Erkrankung erkankt sein und trotzdem würde die 6 Monate zählen.
Wer also 6 Monate nicht wegen einer Erkankung A erkrankt ist, der hat bei einer Erkrankung wegen dieser Erkrankung wieder die vollen 42 Tage, auch wenn er zwischenzeitlich eine Erkrankung B vorlag.
So habe ich es zumindest bisher verstanden.
Wdd3:
Ich denke da hast du recht.
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