Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

gelber Schein am ersten Tag

<< < (8/8)

WasDennNun:

--- Zitat von: Wdd3 am 03.11.2021 09:04 ---Prinzipiell hast du Recht. Allerdings nur wenn der AN innerhalb von 12 Monaten nicht zwischenzeitlich 6 Monate arbeitsfähig war.

--- End quote ---
Auch das ist nicht ganz korrekt.
Er kann zwischenzeitlich wg. einer anderen Erkrankung erkankt sein und trotzdem würde die 6 Monate zählen.
Wer also 6 Monate nicht wegen einer Erkankung A erkrankt ist, der hat bei einer Erkrankung wegen dieser Erkrankung wieder die vollen 42 Tage, auch wenn er zwischenzeitlich eine Erkrankung B vorlag.

So habe ich es zumindest bisher verstanden.

Wdd3:
Ich denke da hast du recht.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version