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gelber Schein am ersten Tag
WasDennNun:
--- Zitat von: Kryne am 02.11.2021 12:09 ---Vielleicht hab ich irgendwo einen Denkfehler drin jetzt.
Aber woher weiß der AG denn den Grund der Krankschreibung ? Wenn der AN immer wieder eine Erstbescheinigung bringt.
--- End quote ---
Der AG muss nur bis 42 zählen können und stellt dann die Zahlung ein und die KV weißt dann nach, ob er weiterzahlen muss oder nicht.
WasDennNun:
--- Zitat von: Wdd3 am 02.11.2021 12:16 ---
--- Zitat von: Kryne am 02.11.2021 12:09 ---
Vielleicht hab ich irgendwo einen Denkfehler drin jetzt.
Aber woher weiß der AG denn den Grund der Krankschreibung ? Wenn der AN immer wieder eine Erstbescheinigung bringt.
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--- Zitat von: Wdd3 am 02.11.2021 11:57 ---
Der MA kann jederzeit den Arzt wechseln dieser wird nicht prüfen ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Wenn innerhalb von 6 Monaten mehr als 42 Tage anfallen sollte jeder halbwegs wirtschaftlich denkende AG bei der KK nachhaken ob es sich um anrechenbare Erkrankungen handelt.
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Es ist doch so:
Das man innerhalb von 12 Monate die 42 Tage ansammeln kann.
Und wenn man 6 Monate nicht wegen diese Krankheit krank war, die Tage ebenfalls nicht mehr mitzählen.
Wdd3:
--- Zitat von: WasDennNun am 02.11.2021 12:36 ---
Der AG muss nur bis 42 zählen können und stellt dann die Zahlung ein und die KV weißt dann nach, ob er weiterzahlen muss oder nicht.
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Das kenne ich nur aus der fW, im öD oder deren GmbH´s fragt der AG bei der KK nach ehe die Zahlung eingestellt wird.
WasDennNun:
--- Zitat von: Wdd3 am 02.11.2021 12:52 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 02.11.2021 12:36 ---
Der AG muss nur bis 42 zählen können und stellt dann die Zahlung ein und die KV weißt dann nach, ob er weiterzahlen muss oder nicht.
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Das kenne ich nur aus der fW, im öD oder deren GmbH´s fragt der AG bei der KK nach ehe die Zahlung eingestellt wird.
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Man fragt sogar beim Vorgesetzten nach, ob er wüsste ob es immer die gleiche Krankheit gewesen sein könnte.
Und wie gesagt, deine obige Aussage ist nicht ganz richtig: nicht 42 Tage in 6 Monaten, sondern in 12 Monate.
Wdd3:
Prinzipiell hast du Recht. Allerdings nur wenn der AN innerhalb von 12 Monaten nicht zwischenzeitlich 6 Monate arbeitsfähig war.
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