Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

gelber Schein am ersten Tag

<< < (7/8) > >>

WasDennNun:

--- Zitat von: Kryne am 02.11.2021 12:09 ---Vielleicht hab ich irgendwo einen Denkfehler drin jetzt.

Aber woher weiß der AG denn den Grund der Krankschreibung ? Wenn der AN immer wieder eine Erstbescheinigung bringt.

--- End quote ---
Der AG muss nur bis 42 zählen können und stellt dann die Zahlung ein und die KV weißt dann nach, ob er weiterzahlen muss oder nicht.

WasDennNun:

--- Zitat von: Wdd3 am 02.11.2021 12:16 ---
--- Zitat von: Kryne am 02.11.2021 12:09 ---

Vielleicht hab ich irgendwo einen Denkfehler drin jetzt.

Aber woher weiß der AG denn den Grund der Krankschreibung ? Wenn der AN immer wieder eine Erstbescheinigung bringt.

--- End quote ---


--- Zitat von: Wdd3 am 02.11.2021 11:57 ---

Der MA kann jederzeit den Arzt wechseln dieser wird nicht prüfen ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Wenn innerhalb von 6 Monaten mehr als 42 Tage anfallen sollte jeder halbwegs wirtschaftlich denkende AG bei der KK nachhaken ob es sich um anrechenbare Erkrankungen handelt.

--- End quote ---

--- End quote ---
Es ist doch so:
Das man innerhalb von 12 Monate die 42 Tage ansammeln kann.
Und wenn man 6 Monate nicht wegen diese Krankheit krank war, die Tage ebenfalls nicht mehr mitzählen.

Wdd3:

--- Zitat von: WasDennNun am 02.11.2021 12:36 ---
Der AG muss nur bis 42 zählen können und stellt dann die Zahlung ein und die KV weißt dann nach, ob er weiterzahlen muss oder nicht.

--- End quote ---

Das kenne ich nur aus der fW, im öD oder deren GmbH´s fragt der AG bei der KK nach ehe die Zahlung eingestellt wird.

WasDennNun:

--- Zitat von: Wdd3 am 02.11.2021 12:52 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 02.11.2021 12:36 ---
Der AG muss nur bis 42 zählen können und stellt dann die Zahlung ein und die KV weißt dann nach, ob er weiterzahlen muss oder nicht.

--- End quote ---

Das kenne ich nur aus der fW, im öD oder deren GmbH´s fragt der AG bei der KK nach ehe die Zahlung eingestellt wird.

--- End quote ---
Man fragt sogar beim Vorgesetzten nach, ob er wüsste ob es immer die gleiche Krankheit gewesen sein könnte.
Und wie gesagt, deine obige Aussage ist nicht ganz richtig: nicht 42 Tage in 6 Monaten, sondern in 12 Monate.

Wdd3:
Prinzipiell hast du Recht. Allerdings nur wenn der AN innerhalb von 12 Monaten nicht zwischenzeitlich 6 Monate arbeitsfähig war.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version