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gelber Schein am ersten Tag
2strong:
--- Zitat von: WasDennNun am 02.11.2021 11:01 ---42 Tage wg Migräne nicht gearbeitet: ab Tag 43 gibt es kein Geld vom AG.
Dafür muss da nicht Folgebescheinigung draufstehen und er muss auch den ICD-10 nicht wissen.
Sondern der AG zahlt halt nicht und die KV prüft dann.
--- End quote ---
Ist das tatsächlich so und könntest Du aufzeigen, wo sich das nachlesen lässt? Denn wenn dem so wäre, welchen Zwekch hätte dann noch die Ankreuzoption "Folgebescheinigung"?
Wdd3:
--- Zitat von: 2strong am 02.11.2021 11:22 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 02.11.2021 11:01 ---42 Tage wg Migräne nicht gearbeitet: ab Tag 43 gibt es kein Geld vom AG.
Dafür muss da nicht Folgebescheinigung draufstehen und er muss auch den ICD-10 nicht wissen.
Sondern der AG zahlt halt nicht und die KV prüft dann.
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Ist das tatsächlich so und könntest Du aufzeigen, wo sich das nachlesen lässt? Denn wenn dem so wäre, welchen Zwekch hätte dann noch die Ankreuzoption "Folgebescheinigung"?
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Der MA kann jederzeit den Arzt wechseln dieser wird nicht prüfen ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Wenn innerhalb von 6 Monaten mehr als 42 Tage anfallen sollte jeder halbwegs wirtschaftlich denkende AG bei der KK nachhaken ob es sich um anrechenbare Erkrankungen handelt.
Kryne:
--- Zitat von: WasDennNun am 02.11.2021 11:01 ---
42 Tage wg Migräne nicht gearbeitet: ab Tag 43 gibt es kein Geld vom AG.
Dafür muss da nicht Folgebescheinigung draufstehen und er muss auch den ICD-10 nicht wissen.
Sondern der AG zahlt halt nicht und die KV prüft dann.
Geht aber nur, wenn eben auch eine AU Bescheinigung vorliegt.
Das hat nichts per se mit erschweren, sondern auch was mit dokumentieren zu tun.
Suchtkranke bekommt man damit auf "Spur".
Chroniker liegen dem AG nicht auf der "Tasche".
Blaumacher kann man damit nicht abschließend ärgern, aber hat zumindest eine Doku.
Kranke Mitarbeiter schickt man von sich aus nach hause.
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Vielleicht hab ich irgendwo einen Denkfehler drin jetzt.
Aber woher weiß der AG denn den Grund der Krankschreibung ? Wenn der AN immer wieder eine Erstbescheinigung bringt.
Wdd3:
--- Zitat von: Kryne am 02.11.2021 12:09 ---
Vielleicht hab ich irgendwo einen Denkfehler drin jetzt.
Aber woher weiß der AG denn den Grund der Krankschreibung ? Wenn der AN immer wieder eine Erstbescheinigung bringt.
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--- Zitat von: Wdd3 am 02.11.2021 11:57 ---
Der MA kann jederzeit den Arzt wechseln dieser wird nicht prüfen ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Wenn innerhalb von 6 Monaten mehr als 42 Tage anfallen sollte jeder halbwegs wirtschaftlich denkende AG bei der KK nachhaken ob es sich um anrechenbare Erkrankungen handelt.
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WasDennNun:
--- Zitat von: 2strong am 02.11.2021 11:22 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 02.11.2021 11:01 ---42 Tage wg Migräne nicht gearbeitet: ab Tag 43 gibt es kein Geld vom AG.
Dafür muss da nicht Folgebescheinigung draufstehen und er muss auch den ICD-10 nicht wissen.
Sondern der AG zahlt halt nicht und die KV prüft dann.
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Ist das tatsächlich so und könntest Du aufzeigen, wo sich das nachlesen lässt? Denn wenn dem so wäre, welchen Zwekch hätte dann noch die Ankreuzoption "Folgebescheinigung"?
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Folgebescheinigung für die Verfahrensvereinfachung. Rechtsanspruch ist da nicht abzuleiten.
EntgFG §3
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn
1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
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