Autor Thema: gelber Schein am ersten Tag  (Read 9251 times)

Koblenzer2021

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gelber Schein am ersten Tag
« am: 31.10.2021 08:26 »
guten Morgen zusammen,

ich bin als Hilfspolizeibeamter in einer großen Stadt in RLP beschäftigt.
Bei uns bekamen jetzt alles MA, die in der Gesamtheit mehr als 10 Tage jährlich ohne ärztliche Krankmeldung gefehlt haben, die Aufforderung, künftig bereits am ersten Tag den "gelben Schein" zu bringen.
Also diejenigen, die hier und da mal max. 3 Tage ohne "gelben Schein" krank waren und in der Jahressumme dadurch mehr als 10 Fehltage haben.

Ist das rechtlich so möglich?

Koblenzer2021


Thomasmueller

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Antw:gelber Schein am ersten Tag
« Antwort #1 am: 31.10.2021 08:45 »
Ob das rechtlich möglich ist, kann ich nicht beurteilen. Ich kann Dir aber sagen, dass ich als Migränepatien - trotz 2 "freien Tagen" - noch niemals ohne gelben Schein gefehlt habe.

Das eine ist das formale Recht. Willst Du aber mal vom "Hilfspolizisten" aufsteigen, empfehle ich ein gewissen Vertrauen und eine Zuverlässigkeit gegenüber deinem AG an zu signalisieren.

Sozialarbeiter

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Antw:gelber Schein am ersten Tag
« Antwort #2 am: 31.10.2021 08:49 »
Ja, ist möglich. Siehe §5 Entgeltfortzahlungsgesetz
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

2strong

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Antw:gelber Schein am ersten Tag
« Antwort #3 am: 31.10.2021 08:58 »
"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen." (§ 5 Abs. 1 EntFG.)

BAT

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Antw:gelber Schein am ersten Tag
« Antwort #4 am: 31.10.2021 09:40 »
Das Problem dürfte nicht die Anforderung durch den AG sein, sondern die Kohortenbildung.

Sozialarbeiter

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Antw:gelber Schein am ersten Tag
« Antwort #5 am: 31.10.2021 09:51 »
"[...] das Ver­lan­gen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG bedürfe we­der ei­ner Be­gründung noch ei­nes Miss­brauchs­ver­dachts. [...] "
BAG, Ur­teil vom 14.11.2012, 5 AZR 886/11.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

ike

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Antw:gelber Schein am ersten Tag
« Antwort #6 am: 31.10.2021 15:16 »
Man könnte vermuten, dass ein gewisse Unzufriedenheit der MA besteht, weil evtl. eine sehr hohe Anzahl an MA ein derartiges Krankheitsbild haben.
Ist an Deiner Dienststellte sonst alles in Ordnung, es hört sich nicht so an?

Zeussowitz

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Antw:gelber Schein am ersten Tag
« Antwort #7 am: 31.10.2021 19:55 »
Es kann auch heißen, dass man sehr fürsorglich ist und gerne gesunde Mitarbeiter hat, die auf sich achten.

In der Realität hat es natürlich immer einen Grund wieso man das tut. Habe ich als AG auch bei einigen praktiziert. Das hat zum einen Auswirkungen auf die eine Person und Signalwirkung auf die Kollegen, dass man sich ggf. Nicht alles gefallen lässt.

WasDennNun

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Antw:gelber Schein am ersten Tag
« Antwort #8 am: 01.11.2021 07:45 »
Wenn abzusehen ist, dass die Möglichkeit besteht, dass jemand seine 42 Tage voll macht, dann ist es doch recht und billig, dass der AG mittels der AU-Bescheinigung feststellen will, ob er Lohnfortzahlung machen muss oder nicht.
Da hat er ohne den gelben Schein halt keine Möglichkeit.
Und das ganze erst ab 10 Tage zu fordern ist doch absolut transparent und verständlich.

mikano

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Antw:gelber Schein am ersten Tag
« Antwort #9 am: 01.11.2021 13:00 »
Aus AG-Sicht ziemliche kurzsichtig. Welchen Benefit hat der AG, außer Machtdemonstration? Ihm geht Arbeitsleistung verloren, der AN, der wegen einer Erkältung 2 Tage krank war, fehlt jetzt 5 Tage. Ein Hausarzt macht keine Gefangenen, da wird die Woche voll gemacht. Nun könnte man meinen, damit ziele man aber auf die "Blaumacher" ab, aber diese AN werden wohl deutlich mehr als zehn Krankheitstage im Jahr haben, oder? Ein Hauptziel des AN ist Vertrauen, Identifikation mit dem Betrieb und Bindung (sich eingebunden fühlen). Solche Ziele torpediere ich als Management mit solchen interaktionellen Führungsinstrumenten. Das kann man machen, das kann sinnvoll sein, aber nicht wegen 10 AU-Tagen/Jahr.

Organisator

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Antw:gelber Schein am ersten Tag
« Antwort #10 am: 01.11.2021 13:06 »
Aus AG-Sicht ziemliche kurzsichtig. Welchen Benefit hat der AG, außer Machtdemonstration? Ihm geht Arbeitsleistung verloren, der AN, der wegen einer Erkältung 2 Tage krank war, fehlt jetzt 5 Tage. Ein Hausarzt macht keine Gefangenen, da wird die Woche voll gemacht. Nun könnte man meinen, damit ziele man aber auf die "Blaumacher" ab, aber diese AN werden wohl deutlich mehr als zehn Krankheitstage im Jahr haben, oder? Ein Hauptziel des AN ist Vertrauen, Identifikation mit dem Betrieb und Bindung (sich eingebunden fühlen). Solche Ziele torpediere ich als Management mit solchen interaktionellen Führungsinstrumenten. Das kann man machen, das kann sinnvoll sein, aber nicht wegen 10 AU-Tagen/Jahr.

Deine Aussage trifft für die mündigen und motivierten Beschäftigten zu. Da sollte ein AG solche Methoden aus den von dir genannten Punkte sein lassen. Dann gibts aber auch die Leute, deren Hauptmotivation Geld gegen Arbeit, oder Geld gegen möglichst wenig Arbeit ist. Dafür wäre die Sache mit dem Attest ab dem ersten Tag zweckmäßig.

Daher kann und sollte das eine Einzelfallentscheidung sein und nicht ab einer bestimmten Schwelle. Wer sich mal den Arm bricht, würde ansonsten zu schnell darunter fallen.

mikano

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Antw:gelber Schein am ersten Tag
« Antwort #11 am: 01.11.2021 13:14 »
Daher kann und sollte das eine Einzelfallentscheidung sein und nicht ab einer bestimmten Schwelle. Wer sich mal den Arm bricht, würde ansonsten zu schnell darunter fallen.

"Kind krank" könnte auch spannend werden, oder wird da explizit unterschieden?

Lars73

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Antw:gelber Schein am ersten Tag
« Antwort #12 am: 01.11.2021 13:27 »
Laut Sachverhalt geht es um die Tage mit AU ohne Attest. Sowohl beim gebrochenen Arm als auch bei Kind krank werden ja Atteste vorliegen.

McOldie

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Antw:gelber Schein am ersten Tag
« Antwort #13 am: 01.11.2021 13:36 »
Daher kann und sollte das eine Einzelfallentscheidung sein und nicht ab einer bestimmten Schwelle. Wer sich mal den Arm bricht, würde ansonsten zu schnell darunter fallen.

"Kind krank" könnte auch spannend werden, oder wird da explizit unterschieden?

"Kinder-Kranken-Tage" sind keine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Sie  müssen vom 1. Tag an durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden, um einen Anspruch auf Freistellung des Arbeitnehmers und die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse auszulösen.

mikano

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Antw:gelber Schein am ersten Tag
« Antwort #14 am: 01.11.2021 13:42 »
Daher kann und sollte das eine Einzelfallentscheidung sein und nicht ab einer bestimmten Schwelle. Wer sich mal den Arm bricht, würde ansonsten zu schnell darunter fallen.

"Kind krank" könnte auch spannend werden, oder wird da explizit unterschieden?

"Kinder-Kranken-Tage" sind keine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Sie  müssen vom 1. Tag an durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden, um einen Anspruch auf Freistellung des Arbeitnehmers und die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse auszulösen.

Danke bezüglich der Aufklärung.