Prinzipiell hast du Recht. Allerdings nur wenn der AN innerhalb von 12 Monaten nicht zwischenzeitlich 6 Monate arbeitsfähig war.
Auch das ist nicht ganz korrekt.
Er kann zwischenzeitlich wg. einer anderen Erkrankung erkankt sein und trotzdem würde die 6 Monate zählen.
Wer also 6 Monate nicht wegen einer Erkankung A erkrankt ist, der hat bei einer Erkrankung wegen dieser Erkrankung wieder die vollen 42 Tage, auch wenn er zwischenzeitlich eine Erkrankung B vorlag.
So habe ich es zumindest bisher verstanden.