gelber Schein am ersten Tag

Begonnen von Koblenzer2021, 31.10.2021 08:26

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WasDennNun

Zitat von: Kryne in 02.11.2021 12:09
Vielleicht hab ich irgendwo einen Denkfehler drin jetzt.

Aber woher weiß der AG denn den Grund der Krankschreibung ? Wenn der AN immer wieder eine Erstbescheinigung bringt.
Der AG muss nur bis 42 zählen können und stellt dann die Zahlung ein und die KV weißt dann nach, ob er weiterzahlen muss oder nicht.

WasDennNun

Zitat von: Wdd3 in 02.11.2021 12:16
Zitat von: Kryne in 02.11.2021 12:09


Vielleicht hab ich irgendwo einen Denkfehler drin jetzt.

Aber woher weiß der AG denn den Grund der Krankschreibung ? Wenn der AN immer wieder eine Erstbescheinigung bringt.

Zitat von: Wdd3 in 02.11.2021 11:57


Der MA kann jederzeit den Arzt wechseln dieser wird nicht prüfen ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Wenn innerhalb von 6 Monaten mehr als 42 Tage anfallen sollte jeder halbwegs wirtschaftlich denkende AG bei der KK nachhaken ob es sich um anrechenbare Erkrankungen handelt.
Es ist doch so:
Das man innerhalb von 12 Monate die 42 Tage ansammeln kann.
Und wenn man 6 Monate nicht wegen diese Krankheit krank war, die Tage ebenfalls nicht mehr mitzählen.

Wdd3

Zitat von: WasDennNun in 02.11.2021 12:36

Der AG muss nur bis 42 zählen können und stellt dann die Zahlung ein und die KV weißt dann nach, ob er weiterzahlen muss oder nicht.

Das kenne ich nur aus der fW, im öD oder deren GmbH´s fragt der AG bei der KK nach ehe die Zahlung eingestellt wird.

WasDennNun

Zitat von: Wdd3 in 02.11.2021 12:52
Zitat von: WasDennNun in 02.11.2021 12:36

Der AG muss nur bis 42 zählen können und stellt dann die Zahlung ein und die KV weißt dann nach, ob er weiterzahlen muss oder nicht.

Das kenne ich nur aus der fW, im öD oder deren GmbH´s fragt der AG bei der KK nach ehe die Zahlung eingestellt wird.
Man fragt sogar beim Vorgesetzten nach, ob er wüsste ob es immer die gleiche Krankheit gewesen sein könnte.
Und wie gesagt, deine obige Aussage ist nicht ganz richtig: nicht 42 Tage in 6 Monaten, sondern in 12 Monate.

Wdd3

Prinzipiell hast du Recht. Allerdings nur wenn der AN innerhalb von 12 Monaten nicht zwischenzeitlich 6 Monate arbeitsfähig war.

WasDennNun

Zitat von: Wdd3 in 03.11.2021 09:04
Prinzipiell hast du Recht. Allerdings nur wenn der AN innerhalb von 12 Monaten nicht zwischenzeitlich 6 Monate arbeitsfähig war.
Auch das ist nicht ganz korrekt.
Er kann zwischenzeitlich wg. einer anderen Erkrankung erkankt sein und trotzdem würde die 6 Monate zählen.
Wer also 6 Monate nicht wegen einer Erkankung A erkrankt ist, der hat bei einer Erkrankung wegen dieser Erkrankung wieder die vollen 42 Tage, auch wenn er zwischenzeitlich eine Erkrankung B vorlag.

So habe ich es zumindest bisher verstanden.

Wdd3

Ich denke da hast du recht.