Autor Thema: [BW] Beförderung von A10 nach A12  (Read 22187 times)

Tagelöhner

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #60 am: 05.11.2021 10:29 »
Ich sehe hier eher mal wieder ein Vertreter der "Ich krieg den Hals nicht voll genug"-Beamtenschaft.

Ein gutes Beispiel ist auch der Neid so mancher Beamter in BW auf die Jahressonderzahlung von Angestellten. Dass diese Sonderzahlung (Weihnachtsgeld oder wie immer man es sonst nennen will) in BW für Beamte aber vor vielen vielen Jahren bewusst abgeschafft wurde, um die monatliche Besoldung entsprechend zu erhöhen, was ja zweifellos von Vorteil ist, will zunehmend keiner mehr hören. Insofern ist an der spöttischen Aussage..."Geh doch Heulen" halt doch ein Funken Wahrheit dran.

Das Dienst- und Treueverhältnis mit allen Vorteilen wird sehr gerne zur Selbstverständlichkeit und nicht mehr/kaum mehr wertgeschätzt, die damit verbundenen Pflichten, welche in der Praxis bei nur wenigen Beamten tatsächlich abgerufen bzw. abverlangt werden und die zu ein paar Nachteilen führen, werden überdramatisiert. Und dabei wird dann gerne gänzlich noch der Blick für die Nachteile des alternativen Angestelltenverhältnisses ausgeblendet.


Organisator

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #61 am: 05.11.2021 11:30 »
Reines Interesse, kein Kopfzerbrechen ;) Und es macht schon etwas aus wer etwas sagt und in welcher Position dieser ist. Jmd mit A6 kann sicher eher beurteilen wie es ist jeden Euro umzudrehen als jemand mit A14. Zumal jemand mit  A14 und dem entsprechneden Amt sicher auch andere Erwartungen hegt an sein Umfeld, Kollegen, Untergebene etc pp. . . Und ja, vielleicht bist du ja schon in Rente/Pension und hast deshalb viel Zeit. Solltest du aber arbeiten kannst du definitiv nicht so viele Pausen haben um hier so viel zu schreiben. Deine Posts kommen ja nicht nach Feierabend sondern tagsüber.

Gerne diskutiere ich hier auf Sachebene mit dir weiter, wie meine private Situation aussieht bleibt privat.
Und meine Ansprüche insbesondere an Staatsdiener ist unabhängig von meinem Einkommen / beruflichem Status.

Organisator

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #62 am: 05.11.2021 11:31 »
Ich sehe hier eher mal wieder ein Vertreter der "Ich krieg den Hals nicht voll genug"-Beamtenschaft.

Das würde ich gar nicht mal unbedingt an dem beruflichen Status festmachen ;)

Tagelöhner

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #63 am: 05.11.2021 11:45 »
Ich leider inzwischen schon. Es gibt im Beamtenverhältnis natürlich auch viele rechtschaffene und redliche Überzeugungstäter, aber es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die mit dem Status verbundenen Privilegien vor allem auch anziehend auf einen Personenkreis wirken, der lediglich aus reinem Eigennutz und weniger aus höheren Beweggründen wie z.B. dem viel zitierten Gemeinwohl agiert. Die Vorteile für das Individuum werden dann schädigend für Dienstherr/Steuerzahler maximal ausgenutzt (Stichwort Frühpensionierung, volle Alimentation im Krankheitsfall, Unkündbarkeit trotz unterirdischer Leistung...).

Zumindest deckt sich das mit meinen gemachten Erfahrungen, dass die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit bei einigen Zeitgenossen nicht gerade die positiven Charaktermerkmale hervorkehrt, sondern es vielmehr anschließend ganz schnell bergab geht.

Organisator

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #64 am: 05.11.2021 12:31 »
Ich leider inzwischen schon. Es gibt im Beamtenverhältnis natürlich auch viele rechtschaffene und redliche Überzeugungstäter, aber es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die mit dem Status verbundenen Privilegien vor allem auch anziehend auf einen Personenkreis wirken, der lediglich aus reinem Eigennutz und weniger aus höheren Beweggründen wie z.B. dem viel zitierten Gemeinwohl agiert. Die Vorteile für das Individuum werden dann schädigend für Dienstherr/Steuerzahler maximal ausgenutzt (Stichwort Frühpensionierung, volle Alimentation im Krankheitsfall, Unkündbarkeit trotz unterirdischer Leistung...).

Zumindest deckt sich das mit meinen gemachten Erfahrungen, dass die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit bei einigen Zeitgenossen nicht gerade die positiven Charaktermerkmale hervorkehrt, sondern es vielmehr anschließend ganz schnell bergab geht.

Ich habe das auch eher auf die beiden Poster bezogen. Ausnutzenwollen des Status sehe ich eher nicht, vielmehr Unmut über die Situation.

WasDennNun

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #65 am: 05.11.2021 12:46 »
Also wäre hier nicht pauschal 39 zu fordern, sondern Angleichung an Amtsgleiche-Angestellten.
(Inkl. Streichung vom AZV Tag für die Beamten)

Nehm ich!
Dein Vergleich hinkt.
Grobe Rechnung:

1 AZV Tag gegen (in meinem Fall) 2 Stunden weniger pro Woche. 8 Stunden pro Monat.
96 Stunden im Jahr.

1 AZV Tag gegen (in deinem Fall) 1,55 h weniger pro Woche. 6,2 Stunden pro Monat.
74,4 Stunden im Jahr.

Was soll ich da bitte mit dem mickrigen AZV Tag???

(Also hat ja eigentlich der Beamte bei uns "umgerechnet" eine 39 58 min Woche  8))

Falsch
41 * 4 * 12= 1.968 Stunden im Jahr
- 1 AZV Tag
1.959,80 Stunden im Jahr / 12 / 4 = 40,83h Woche
Du hast meine Worte nicht richtig gelesen:
Bei uns sind der AZV Tag 2 Minuten pro Arbeitstag!! Und bestimmt auch bei DIR! 8h /220 Arbeitstage!

Daher der Kommentar statt 40h Woche hat bei uns der Beamte eigentlich (durch den AZV Tag) nur eine 39:58 Woche (anstelle der offiziellen 40h Woche) und der Tarifler eine 39:48 Woche.

und es war kein Vergleich, sondern es war die Aussage, dass man halt beides Angleichen sollte.

Also Beamter und Angestellter sollen gleiche Stundenzahlen und gleiche frei Tage haben.

WasDennNun

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #66 am: 05.11.2021 13:07 »
"Ich schaue auf das hier und jetzt und versuche das Bestmöglichste rauszuholen. Man lebt nur einmal und versucht Familie, Haus, Baum, Hund, Reisen usw. unter einen Hut zu bekommen. Einer Hinterlassenschaft für die Nachkommen wäre ja auch wünschenswert. Netto 500 € mehr macht da schon unfassbar viel aus."Zitat von: Massltoff am 04.11.2021 14:35

-> genau meine Meinung! Ich lebe jetzt und im Alter bin ich krank, klapprig, nicht mehr sooo fit, da braucht man einfach nicht mehr so viel Kohle. Und die Pension in 35 Jahren wird nicht mehr so sein wie heute. Heute ist sie ja auch schon geringer als noch vor 15 Jahren!
Und die Rente wird noch geringer sein. Also was ist das für ein Argument.
ja Richtig: Frau und Kinder, diese zusätzliche Zahlungen haben wir noch gar nicht betrachtet.
BTW: zukünftig wird es für das 3. Kind locker 500-700 Brutto mehr geben müssen, so das BVerG und das ist Gut so, wenn man das Alimenationsprinzip befürwortet.


Zitat
@WasDennNun: Wer bitte musss als Angestellter im öD in Kurzarbeit?? Oder wird auf und abgestuft. Habe ich hier in der Praxis noch nie erlebt. Ebenso wird man auch nur gekündigt wenn man den goldenen Löffel klaut (als Beamter fliegt man dann ebenso und hat KEINE Ansprüche mehr und kann Hartz4 beantragen).
Betriebsbedingte Kündigungen habe ich schon mehrfach gesehen.
Nicht in der Kern-Verwaltung, da hast du Recht.
Herabgruppierung auch / wg. Ämterverlegung und man die alternative runter oder weiterer Weg vorgelegt bekommen hat. Aber wenn man in einer Kommun und nicht in einem Land oder beim Bund sitzt, dann ist man da sicherlich sicherer.
Und nicht durchgeführte Höhergruppierungen sind auch existent.
Aber genauso habe ich es noch nicht erlebt, dass jemand mit A10 auf einem A11er Posten länger als 3 Jahre auf die Beförderung warten musste. (Und A12 auf A13 waren es allerdings durchaus ~13Jahre max)
Zitat
Und die Nicht-Reduzierung mit Personalpolitik zu begründen ist lächerlich.
Ist es auch. Ich bin voll bei dir, einfach reduzieren und alle mache weiter wie bisher würde klappen.
Zitat
Also bleibt als einzige notwendige Anpassung an die heutige Zeit:
* Gleiche Arbeitszeit für alle die im gleichen Amt arbeiten.

Ergänzende Forderung von mir:
* Abschaffung AZV für Beamte -> welche Beamten haben denn AZV???
Die meinigen zumindest, keine Ahnung welche noch.
Als ich Jung und mein erste Zeit als TBler beim öD war, hatte ich auch noch 2 AZV Tage, aber die wurden uns TBler schon länger geklaut.
Was ich auch ok finde.
Zitat
Diskussionsfähig:
* Besoldung sofort nach aktuelle Stellenbeschreibung (dann natürlich mit der Kröte wieder degradiert werden zu können) -> defintiv JA , doer zumindest nach 6 Monaten, so wie es der Gesetzgeber ja eigentlich vorgesehen hat und was bei Städten auch durchaus üblich ist.
Ist natürlich dickes Brett, wenn dann die Degradierung kommt.
Zitat
* GKV für alle Beamte und nur PKV Wahlfreiheit ab A13 (bzw. ab entsprechender Grundbesoldung, so wie bei Angestellte)  -> ab entsprechender Besoldung!
Ne Grundbesoldung, da die Alimenationsanteile für Kind und Kegel zu sehr im Laufe der Zeit schwanken, denn hier wird der Besodungsgeber demnächst ordentlich drauflegen müssen, wg. BVerG!
Zitat
Ketzerisch:
* Reduktion der Besoldung nach 42 Tage Krankheitstage?  -> warum nicht- gleiches Recht für alle, wenn man dann Krankengeld bekommt. Da würden so manche beamte auch plötzlich viel weniger krank sein
Eben.
Zitat
* Keine Unterschiede mehr in der Arbeitszeit zwischen Land und Kommune
innerhalb des jeweiligen Bundeslandes meinst du, richtig?

WasDennNun

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #67 am: 05.11.2021 13:17 »
Ich leider inzwischen schon. Es gibt im Beamtenverhältnis natürlich auch viele rechtschaffene und redliche Überzeugungstäter, aber es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die mit dem Status verbundenen Privilegien vor allem auch anziehend auf einen Personenkreis wirken, der lediglich aus reinem Eigennutz und weniger aus höheren Beweggründen wie z.B. dem viel zitierten Gemeinwohl agiert. Die Vorteile für das Individuum werden dann schädigend für Dienstherr/Steuerzahler maximal ausgenutzt (Stichwort Frühpensionierung, volle Alimentation im Krankheitsfall, Unkündbarkeit trotz unterirdischer Leistung...).
Ja, da gebe ich dir durchaus Recht. Es ist leider festzustellen, dass die charakterliche Eignung für das Beamten sein immer weniger existiert.
Also das Selbstverständnis bzgl. des besonderen Dienst und Treu Verhältnis und die damit verbundene Berufung.
Trauriger Weise auch beim Dienstherren (sonst hätte er ja schon längst die Arbeitszeit angeglichen).

Man trifft immer mehr Beamte, die sich wie Angestellte empfinden und sich da 1:1 mit vergleichen. Allerdings leider (so ist Mensch nun mal) immer nur das schwarze sehend.

Ich persönlich hatte und haben definitiv nicht diese charakterliche Eignung und deswegen kam es für mich nie in Frage Beamter zu werden, da ich meine Freiheiten zu sehr liebe und auch in meinem Berufsleben nutzen konnte.
Mich ein Leben lang für einen Dienstherren zu verpflichten war bei mir nicht drin.
Meine absolute Loyalität für meinen aktuellen Brötchengeber ist eben nur die Zeit des AVs gegeben.

Bastel

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #68 am: 05.11.2021 13:29 »
Dem Staat fehlt auch die charakterliche Eignung... Wie erklärt man sonst die verfassungswidrige Besoldung und das brechen von Versprechen (war die 41h Woche nicht nur temporär angedacht?). Ich bin gespannt, wann die Korruption auch hier wieder Einzug hält...

Massltoff

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #69 am: 05.11.2021 13:50 »
Du hast meine Worte nicht richtig gelesen:
Bei uns sind der AZV Tag 2 Minuten pro Arbeitstag!! Und bestimmt auch bei DIR! 8h /220 Arbeitstage!

Daher der Kommentar statt 40h Woche hat bei uns der Beamte eigentlich (durch den AZV Tag) nur eine 39:58 Woche (anstelle der offiziellen 40h Woche) und der Tarifler eine 39:48 Woche.

und es war kein Vergleich, sondern es war die Aussage, dass man halt beides Angleichen sollte.

Also Beamter und Angestellter sollen gleiche Stundenzahlen und gleiche frei Tage haben.

Da komm ich jetzt durcheinander...
Also BW Arbeitszeit Beamte 41h
Angestellte Landkreis 39h

Beamte haben hier einen Tag AZV also 8h12min
Entspricht meiner o.g. Rechnung

Welche Regelungen gelten denn bei dir?

Deinem letzten Satz möchte ich hier natürlich ausdrücklich zustimmen.
Einfach 39h Woche für alle und gut ist.

Im Rahmen der Diskussionen um Work-Life-Balance und Produktivität durch Mitarbeitermotivation kann man natülich gerne auch die 4-Tage-Woche in Angriff nehmen  :D

Massltoff

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #70 am: 05.11.2021 14:21 »
Ich leider inzwischen schon. Es gibt im Beamtenverhältnis natürlich auch viele rechtschaffene und redliche Überzeugungstäter, aber es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die mit dem Status verbundenen Privilegien vor allem auch anziehend auf einen Personenkreis wirken, der lediglich aus reinem Eigennutz und weniger aus höheren Beweggründen wie z.B. dem viel zitierten Gemeinwohl agiert. Die Vorteile für das Individuum werden dann schädigend für Dienstherr/Steuerzahler maximal ausgenutzt (Stichwort Frühpensionierung, volle Alimentation im Krankheitsfall, Unkündbarkeit trotz unterirdischer Leistung...).
Ja, da gebe ich dir durchaus Recht. Es ist leider festzustellen, dass die charakterliche Eignung für das Beamten sein immer weniger existiert.


Da bin ich ganz anderer Meinung.
Die charakterliche Eignung des Beamten lässt sich ja wohl nicht absprechen, weil man über Gehalt und Arbeitszeit diskutiert. Das wäre höchstens der Fall, wenn ich dadurch meine Arbeit nicht oder nur unzureichend machen würde.
Charakterliche Eignung eines Beamten entspringt eher seinem Verhalten, weshalb zB Führungszeugnisse verlangt werden. Strafrechtliche Verfahren, Diskriminierung anderer Personen, spezielle politische Aktivitäten, Table-Dance, usw.
Hierzu gab es schon Verfahren gegen Beamte. Und das ist ja auch gut so. Soll nun mal nicht jeder Vollhonk Beamter werden.

Aber doch nicht, weil man über die Verzögerung bei der Beförderung (ACHTUNG: Nicht die Beförderungsregelung mit Jahressperre nach letzter Beförderung sondern die Verzögerung bei tatsächlich möglicher Beförderung) enttäuscht ist?!

Und das Gemeinwohl??
Steht es dem Gemeinwohl etwa entgegen, wenn ein Beamter entsprechend dem Gesetz und seiner Möglichkeiten befördert wird??
Wer kann da bitte was dagegen haben.

Wer seinen Dienst nicht angemessen ausführt und sich -tschuldigung- dumm verhält (vor allem anderen Menschen oder sogar Kunden gegenüber), hat im Beamtenverhältnis nichts verloren.
Diese Personen loszuwerden ist aber genauso leicht wie das Anheben der eurasischen Kontinentalplatte.
Das ist bei Angestellten im öD ganz genauso. Sofern es einen unbefristeten Vertrag gibt.
Erleben wir im Amt bei uns grade hautnah.

Ich nehme meinen Dienst sehr ernst.
Aber der Dienstherr hat eben eine amtsangemessene Alimentation zu gewähren.
Da kann man ja zumindest diskutieren ;)
Und bei Beförderung nach gesetzlicher Grundlage würde es diese Diskussionen doch gar nicht erst geben.

WasDennNun

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #71 am: 05.11.2021 15:45 »
Welche Regelungen gelten denn bei dir?
Aktuell Land Niedersachsen

WasDennNun

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #72 am: 05.11.2021 15:58 »
Da bin ich ganz anderer Meinung.
Die charakterliche Eignung des Beamten lässt sich ja wohl nicht absprechen, weil man über Gehalt und Arbeitszeit diskutiert. Das wäre höchstens der Fall, wenn ich dadurch meine Arbeit nicht oder nur unzureichend machen würde.
Hat das jemand getan?

Ich stelle nur fest dass die innere Einstellung zum Beamten sein sich arg verschoben hat zu der eines Angestellten.

Zitat
Charakterliche Eignung eines Beamten entspringt eher seinem Verhalten, weshalb zB Führungszeugnisse verlangt werden. Strafrechtliche Verfahren, Diskriminierung anderer Personen, spezielle politische Aktivitäten, Table-Dance, usw.
Hierzu gab es schon Verfahren gegen Beamte. Und das ist ja auch gut so. Soll nun mal nicht jeder Vollhonk Beamter werden.
Diese charakterliche Eignungen muss auch ein Angestellter in einer (Landes)behörde mitbringen, da gibt es kein Unterschied zu dem Beamten.

Zitat
Aber doch nicht, weil man über die Verzögerung bei der Beförderung (ACHTUNG: Nicht die Beförderungsregelung mit Jahressperre nach letzter Beförderung sondern die Verzögerung bei tatsächlich möglicher Beförderung) enttäuscht ist?!
Natürlich nicht, man darf sogar gegen den Dienstherrenklagen und verliert dadurch nicht seine charakterliche Eignung, dass hat aber auch keiner behauptet.

Zitat
Und das Gemeinwohl??
Steht es dem Gemeinwohl etwa entgegen, wenn ein Beamter entsprechend dem Gesetz und seiner Möglichkeiten befördert wird??
Wer kann da bitte was dagegen haben.
Kommt drauf an. Wenn es langfristigen Personalplanungen entgegensteht. Wenn die Personen "nicht" dran sind, weil ihre Rückennummer noch zu niedrig.

Zitat
Wer seinen Dienst nicht angemessen ausführt und sich -tschuldigung- dumm verhält (vor allem anderen Menschen oder sogar Kunden gegenüber), hat im Beamtenverhältnis nichts verloren.
Diese Personen loszuwerden ist aber genauso leicht wie das Anheben der eurasischen Kontinentalplatte.
Richtig
Zitat
Das ist bei Angestellten im öD ganz genauso. Sofern es einen unbefristeten Vertrag gibt.
Erleben wir im Amt bei uns grade hautnah.
Falsch, da kann es sich dann nur um minderwertige Personaler handeln, die das nicht hinbekommen.

Zitat
Ich nehme meinen Dienst sehr ernst.
Aber der Dienstherr hat eben eine amtsangemessene Alimentation zu gewähren.
Da kann man ja zumindest diskutieren ;)
Nun das macht leider dein Dienstherr mitnichten, siehe BVerG Urteile, aber andere Baustelle.
Zitat
Und bei Beförderung nach gesetzlicher Grundlage würde es diese Diskussionen doch gar nicht erst geben.
Wie du oben ausführst, wird doch nach gesetzlicher Grundlage befördert.
Nur das es halt mehrere Faktoren gibt, die man erfüllen muss um befördert zu werden.
Einer ist: entsprechende höherwertige Stelle "gewinnen"

BüroLurchNRW

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #73 am: 08.11.2021 08:36 »
Dem Staat fehlt auch die charakterliche Eignung... Wie erklärt man sonst die verfassungswidrige Besoldung und das brechen von Versprechen (war die 41h Woche nicht nur temporär angedacht?). Ich bin gespannt, wann die Korruption auch hier wieder Einzug hält...

 8)

BüroLurchNRW

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Antw:[BW] Beförderung von A10 nach A12
« Antwort #74 am: 08.11.2021 08:37 »
Du hast meine Worte nicht richtig gelesen:
Bei uns sind der AZV Tag 2 Minuten pro Arbeitstag!! Und bestimmt auch bei DIR! 8h /220 Arbeitstage!

Daher der Kommentar statt 40h Woche hat bei uns der Beamte eigentlich (durch den AZV Tag) nur eine 39:58 Woche (anstelle der offiziellen 40h Woche) und der Tarifler eine 39:48 Woche.

und es war kein Vergleich, sondern es war die Aussage, dass man halt beides Angleichen sollte.

Also Beamter und Angestellter sollen gleiche Stundenzahlen und gleiche frei Tage haben.

Da komm ich jetzt durcheinander...
Also BW Arbeitszeit Beamte 41h
Angestellte Landkreis 39h

Beamte haben hier einen Tag AZV also 8h12min
Entspricht meiner o.g. Rechnung
 ist.

Im Rahmen der Diskussionen um Work-Life-Balance und Produktivität durch Mitarbeitermotivation kann man natülich gerne auch die 4-Tage-Woche in Angriff nehmen  :D

Also AZV habe ich tatsächlich noch nie von gehört und gibt es hier auch nicht. Musste ich googlen :D