Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Bestenauslese

<< < (10/13) > >>

Kuq:
Schönen guten Tag hatte den Tipp beherzigt und die Zeugnisse von zwei Fachkundigen Personen überblicken lassen,alles in Ordnung.
Hatte mich daraufhin voller Tatendrang auf eine neu geschaltete Helferstelle beworben welche genau meiner Ausbildung entspricht nur um drei Tage später wieder eine Absage nach Bestenauslese zu erhalten obwohl die Bewerbungsfrist noch über eine Woche hin ist. Was natürlich meine Einschätzung der pauschalen Ablehnung erhärtet. Meint ihr eine Konkurrentenklage wäre unter solchen Bedingungen erfolgreich?

was_guckst_du:
..erst den FS machen 8) ;)

Lars73:

--- Zitat von: Kuq am 22.11.2021 15:22 --- Meint ihr eine Konkurrentenklage wäre unter solchen Bedingungen erfolgreich?

--- End quote ---
Ohne Kenntnis aller Details lässt sich dies nicht einschätzen. Allerdings gehört zu einer erfolgreichen Konkurrentenklage mehr als die Erfüllung der Mindestvoraussetzungen. Man müsste beweisen, dass die einzig zulässige Auswahlentscheidung wäre selber genommen zu werden. Das gelingt im Tarifbeschäftigten Bereich quasi nie. Man kann im besten Fall eine Neuausschreibung erzwingen. Aber die Stelle zu erstreiten ist kaum möglich.
Als solches dürfte es besser sein sich damit abzufinden dort keinen Erfolg zu haben. Es gibt ja noch viele andere Arbeitgeber.

Kuq:

--- Zitat von: was_guckst_du am 22.11.2021 15:39 ---..erst den FS machen 8) ;)

--- End quote ---

Die einzigen Anforderungen in der Stellenausschreibung war ein Jahr gärtnerische Tätigkeiten vorzuweisen.
Kein Führerschein

Dazu kommt das der Fuhrpark bei weitem nicht so groß ist das dort jeder ein Fahrzeug führen muss.
Außerdem ist der Standort immer der selbe ergo fällt Anfahrt auch weg. Wir reden hier nicht über einen Dienstleister welcher zig Kunden am Tag Anfährt.

Kuq:

--- Zitat von: Lars73 am 22.11.2021 15:48 ---
--- Zitat von: Kuq am 22.11.2021 15:22 --- Meint ihr eine Konkurrentenklage wäre unter solchen Bedingungen erfolgreich?

--- End quote ---
Ohne Kenntnis aller Details lässt sich dies nicht einschätzen. Allerdings gehört zu einer erfolgreichen Konkurrentenklage mehr als die Erfüllung der Mindestvoraussetzungen. Man müsste beweisen, dass die einzig zulässige Auswahlentscheidung wäre selber genommen zu werden. Das gelingt im Tarifbeschäftigten Bereich quasi nie. Man kann im besten Fall eine Neuausschreibung erzwingen. Aber die Stelle zu erstreiten ist kaum möglich.
Als solches dürfte es besser sein sich damit abzufinden dort keinen Erfolg zu haben. Es gibt ja noch viele andere Arbeitgeber.

--- End quote ---

Ergo komme ich gegen diese Dame nicht an ?
Ich möchte einfach eine faire Chance wie jeder andere Bewerber auch mir geht's es weniger darum diese spezielle Stelle zu erzwingen. Nur kann ich während diese Dame dort sitzt jegliche zukünftige Bewerbung ebenfalls vergessen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version