Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] durch privaten Masterabschluss in den h.D?

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Organisator:

--- Zitat von: BüroLurchNRW am 09.11.2021 09:06 ---
--- Zitat ---wenn dir etwas nicht bekannt ist und wir erklären dir das mehrfach auch auf aller einfachstem Niveau und mit Rechtsgrundlagen.
Sorry, aber dann ist dir nicht mehr zu helfen. Vielleicht ist diese natürliche Hürde ganz gut.
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Sagst du das auch einem Kollegen oder dem Chef wenn er die deiner Meinung nach "einfachste" Erklärung nicht versteht ?
Ich kenne das sehr wohl als Art Ref (mit finanziellen Einbußen) - das gibt es nicht nur bei Lehrern. Haben an der alten Behörde auch welche gemacht um schneller in den hD zu kommen. Ohne Ref gibt es auch keine finanziellen Einbußen. Habe ich auch nie geschrieben. Ihr lest teils auch "falsch"...  Also erklärt es doch für jmd der nicht im öD ist, und keine Ahnung davon hat. Das wäre dann das einfachste Niveau btw

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Also noch einfacher als EiTee das erklärt hat, geht das nicht mehr.
Zu meiner Erwartung an Beamte im gD habe ich mich schon geäußert. Und dazu gehört, selber Recherchen in gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen durchführen zu können, insbesondere wenn es genaue Hinweise darauf gibt, wo man suchen soll.
Was erwartest du noch?


--- Zitat von: BüroLurchNRW am 09.11.2021 09:06 ---Sagst du das auch einem Kollegen oder dem Chef wenn er die deiner Meinung nach "einfachste" Erklärung nicht versteht ?

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Ein Kollege kriegt auf eine Frage eine zutreffende adressatenorientierte Antwort und einen Hinweis auf entsprechende rechtliche Regelungen, wo er die Details nachlesen kann.

BüroLurchNRW:
Manchmal reicht ein Gesetz nunmal nicht, sondern es bedarf einen Kommentar und Infos aus der Praxis. Denn wir haben ja auch schon gelernt- nur weil etwas im Gesetz steht, kann es sehr unterschiedlich ausgelegt werden und je nach Behörde variieren. Aber wie gesagt- ich nix Master, also egal. Danke. Dann bin ich eben dumm und dürfte eigentlich nicht im gD sitzen und tue es trotzdem und zwar mit sehr guten Beurteilungen und Noten im BA .

Organisator:

--- Zitat von: BüroLurchNRW am 09.11.2021 09:11 ---Habe es gelesen, macht mich leider nicht schlauer. Wenn ich in meinem Job manchmal Gesetze lese bin ich auch nicht schlauer als vorher. Sondern erst wenn ich einen Kommentar sehe oder jmd mit Erfahrung es erläutert. Die Möglichkeit habe ich hier nicht. Und ich weiß erstmal nur das was ihr hier gesagt habt und im Kontrast dazu was die Leute mit Master mir gesagt haben... Werde mich da auch nicht reinhängen, da ich keinen Master habe und es mir somit auch egal sein kann. Nice to know, aber werde darin keine Zeit investieren. Weiß ja nicht was ihr so in eurer Freizeit macht, aber ich befasse mich da nicht mit Arbeitskram nachdem ich 10 Std auf der Arbeit gehockt habe.

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Na dann ist das ja soweit geklärt. Wenn du konkrete Fragen zu den rechtlichen Regelungen hast, bzw. vermitteln kannst, was du nicht verstehst, dann gerne wieder.

Organisator:

--- Zitat von: BüroLurchNRW am 09.11.2021 09:18 ---Manchmal reicht ein Gesetz nunmal nicht, sondern es bedarf einen Kommentar und Infos aus der Praxis. Denn wir haben ja auch schon gelernt- nur weil etwas im Gesetz steht, kann es sehr unterschiedlich ausgelegt werden und je nach Behörde variieren.

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Das beschriebene Gesetz lässt keinen Raum für Interpretation und lässt sich genauso wie von EiTee beschrieben herunterbrechen.

BüroLurchNRW:

--- Zitat von: EiTee am 09.11.2021 08:27 ---Ich verstehe die Schwierigkeit nach wie vor nicht.

Master machen
-> Bewerben
-> Genommen werden
-> Laufbahnbefähigung erwerben
-> Ernennung im hD

Alle, einschl. mir, die den Ritt aus dem gD in den hD machten, hatten keine finanziellen Einbußen.
Entweder verbleibt man bis zur Laufbahnbefähigung in seinem Amt und macht halt die Aufgaben der A13, sobald man es hinter sich hat, wird man befördert. Alternativ lässt man sein Beamtenverhältnis ruhen und verbringt die Zeit der Laufbahnbefähigung als TB mit passendem Gehalt, so dass auch dort keine Einbußen vorliegen.

Der Ochsenritt, wo auch immer solch ein notwendiges Vorgehen herkommen soll, ist Schwachsinn. Des Weiteren ist auch kein Ref. notwendig außer man ist beispielweise angehender Lehrer.

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--- Zitat ---Das beschriebene Gesetz lässt keinen Raum für Interpretation und lässt sich genauso wie von EiTee beschrieben herunterbrechen.
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Ja die Ausführung habe ich soweit verstanden- ich verstehe ja nur nicht wieso es dann keiner mit Master (den ich kenne) gemacht hat. Und ich kenne 8 Leute. Frage aber auch gerade parallel dort nach :P
Und das Ref gab es in der Verwaltung bei uns damit man eben nicht warten muss bis man von A10 zu 11 zu 12 zu 13 befördert wird.

Außerdem wäre euch doch hier gerade auch echt langweilig ohne meine dummen Kommentare  ;D ::) Ich stelle mir dann vor wie Organisator die Hände vors Gesicht schlägt , kopfschüttelnd und sich fragt wie man soooo doof sein kann  ;D

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