Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Arbeitsvertrag: - „der Urlaub ist in den Schulferien zu nehmen.“
XTinaG:
In den Ferien sind ja eben keine Betriebsferien. Und da das BUrlG einzelvertraglich unabdingbar ist, konnte er wirksam überhaupt keiner davon abweichenden Regelung zustimmen.
Wdd3:
Doch konnte er. Verstehende Leser brauchen den Rest nicht zu wiederholen.
XTinaG:
Wenn Du Unabdingbarkeit nicht verstehst, bleibst Du wohl besser bei "Hallo, Kinder!"
Wdd3:
Und? Weil du in der Lage scheinst deine Worte zu verstehen willst du einem Koch die Fähigkeit absprechen einen nicht rechtsgültigen Vertrag zu unterschreiben?
Sowohl das wie auch die resultierende Konsequenz habe ich abschließend beschrieben.
Deinen infantilen Sermon kannst du besser Urbia anbringen.
XTinaG:
Und Du verstehst Unabdingbarkeit weiterhin nicht. Macht nichts, denn jeder erkennt einen Kasper, wenn er ihn sieht.
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