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Arbeitsvertrag: - „der Urlaub ist in den Schulferien zu nehmen.“
XTinaG:
--- Zitat von: Isi am 09.11.2021 09:58 ---Darum ging es ja aber nicht, sondern um den Eintrag in den Arbeitsvertrag:
"Urlaub ist in den Schulferien zu nehmen"
:)
--- End quote ---
Das ist ja eine Urlaubssperre.
BAT:
--- Zitat von: WasDennNun am 09.11.2021 10:07 ---Und er müsste heißen:
Zur Information: Aus betriebsbedingten Gründen können Urlaube grundsätzlich nur während der Ferienzeit gewährt werden.
--- End quote ---
Das wäre zu interpretationsanfällig. ;)
WasDennNun:
Eben am besten nichts nirgendwo reinschreiben, den Menschen das mündlich mitteilen und dann die Urlaubs Anträge ablehnen.
XTinaG:
Die Hürden für eine Urlaubssperre und für die Ablehnung eines Urlaubsantrags sind identisch.
Wdd3:
--- Zitat von: RsQ am 09.11.2021 07:50 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 09.11.2021 07:30 ---Wären die z.B. bei einem Koch in Schulkantine gegeben?
--- End quote ---
Wäre es betriebsorganisatorisch nicht relativ absurd, wenn ein Koch während der Schulzeit (in der er gebraucht wird) Urlaub nimmt, um dann in den Serien Däumchen zu drehen?
--- End quote ---
Ja, das wäre es zumal er in den Ferien (Betriebsferien) den Zutritt zu den Betriebsräumen verweigert bekommen kann und es fraglich ist ob ihm dann überhaupt Lohn zusteht.
Zumal er in dem von ihm unterschriebenen Arbeitsvertrag wahrscheinlich einer andere Reglung zugestimmt hat.
Sollte er seine Ansicht trotzdem durchsetzen wird das das Arbeitsverhältnis womöglich aus anderen Gründen beendet.
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