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[SH] Altersgeld Absturz mit 63 Jahren?

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Organisator:

--- Zitat von: Corvinia15 am 09.11.2021 11:04 ---@Organisator: Wo ist das günstige an der Regelung? Für mich bedeutet das knapp 50.000€ Verlust!!! Man wollte hier eine Regelung schaffen, die as Beamtentum durchlässiger und einen Wechsel einfacher macht.
Ich würde mal sagen, Ziel in Teilen deutlich verfehlt.

@Bastel: Weil mein Job mich nicht mehr erfüllt und ich in einer Gegend wohne, wo es kaum noch Beamte gibt.

--- End quote ---
Günstiger an der Regelung ist, dass das Altersgeld deutlich höher ausfällt, als eine vergleichbare Rente infolge der Nachversicherung. Dadurch wird des dem entlassungswilligen Beamten deutlich erleichtert, eine andere Beschäftigungsart zu wählen. Quasi verlustfrei, wass die Pension zum regelmäßigen Eintritt betrifft.

Der Verlust betrifft nur deinen individuellen Fall, wonach du vorzeitig in Rente gehen möchtest.


--- Zitat von: ACDSee am 09.11.2021 11:25 ---Wäre ggf. eine längere Beurlaubung oder Freistellung eine Option? Dann könntest du einer anderen Tätigkeit nachgehen, müsstest aber nicht in Gänze auf den Beamtenstatus verzichten.

--- End quote ---
Da sehe ich Hemmnisse beim Dienstherrn. Welches Interesse sollte er an so einer Beurlaubung haben?

Corvinia15:
Aus meiner Berufserfahrung kann ich nur sagen, der Anteil Derer, die freiwillig bis 67 arbeiten können/wollen, ist nicht besonders hoch. Somit bin ich kein Einzelfall.
Ich muss mich also für die Nachversicherung entscheiden, wenn ich nicht 4 Jahre quasi mit halben Bezügen in der Luft hängen möchte.
Ich finde das recht mager in Anbetracht der Tatsache, dass mein Dienstherr Jahrzehntelang von meiner Arbeitskraft profitiert hat.

Organisator:

--- Zitat von: Corvinia15 am 09.11.2021 12:57 ---Aus meiner Berufserfahrung kann ich nur sagen, der Anteil Derer, die freiwillig bis 67 arbeiten können/wollen, ist nicht besonders hoch. Somit bin ich kein Einzelfall.
Ich muss mich also für die Nachversicherung entscheiden, wenn ich nicht 4 Jahre quasi mit halben Bezügen in der Luft hängen möchte.

--- End quote ---


Ich sprach auch nicht von Einzelfall, sondern von deinem Fall. Außerdem ist bis 67 Jahre der Regelfall, es gibt lediglich Ausnahmen davon.

Außerdem musst du nicht 4 Jahre mit halben Bezügen in der Luft hängen, diese 4 Jahre könntest du auch volle Bezüge haben.


--- Zitat von: Corvinia15 am 09.11.2021 12:57 ---Ich finde das recht mager in Anbetracht der Tatsache, dass mein Dienstherr Jahrzehntelang von meiner Arbeitskraft profitiert hat.

--- End quote ---

Dafür hast du von einer entsprechenden Alimentation profitiert.

btw. Umgekehrt wäre es übrigens genau so - wenn du dich spät verbeamten lässt, würden dir auch Wartezeiten für einen früheren Renteneintritt fehlen.

Insofern finde ich das richtig gut, dass es mit dem Altersgeld eine Alternative zur Nachversicherung gibt. Man muss sie ja nicht in Anspruch nehmen (bzw. gibts diese Möglichkeit in einigen Bundesländern auch noch nicht).

Corvinia15:
Schade, ich dachte, vielleicht würde jemand hier meine Ängste und Nöte verstehen.

Übrigens, es ist so nicht korrekt, was Du über später verbeamtete Personen schreibst, denn die hätten mit 63 einen Pensionsanspruch und ab der Regelaltersrente würde die Rente, die sie dann noch dazu bekommen ggf. auf die Pension angerechnet werden.

Organisator:

--- Zitat von: Corvinia15 am 09.11.2021 14:00 ---Schade, ich dachte, vielleicht würde jemand hier meine Ängste und Nöte verstehen.

--- End quote ---

Wenn die Not ist, nicht das beste aus beiden Welten haben zu können, kann ich es nicht verstehen.


--- Zitat von: Corvinia15 am 09.11.2021 14:00 ---Übrigens, es ist so nicht korrekt, was Du über später verbeamtete Personen schreibst, denn die hätten mit 63 einen Pensionsanspruch und ab der Regelaltersrente würde die Rente, die sie dann noch dazu bekommen ggf. auf die Pension angerechnet werden.

--- End quote ---

Also das gleiche Problem, was du schilderst, nur umgekehrt. Eine der beiden Leistungen setzt erst mit der Regelaltersgrzenze ein.

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