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Leistungsnachweise Homeoffice
Maximus2584:
Ich finde leider in diesem Moment keine genauen rechtlichen Hinweise darauf. Kann mir mal einer mitteilen, wenn der Teamleiter(nicht der Arbeitgeber) einfach mal entschieden hat, dass jeder, der Homeoffice machen möchte mindestens 10 Akten zu bearbeiten hat, diese muss er vorher zeigen und nach der Erledigung am nächsten Tag alle abzeichnen lassen. Es gibt auch keine Kontrolle am Arbeitsplatz, da diese nicht zulässig ist und meines Erachtens eine Leistung an das Homeoffice zu koppeln ist auch nicht zulässig (bleibt höchstens ein Wunsch des Teamleiters, da müsste ja dann eine Vereinbarung mit dem Personalrat zu treffen sein?). Eine Vereinbarung von dem Personalrat gibt es zu homeoffice nicht, dies soll aus dem Grund von Corona gewährt werden. Ist es zulässig, dass man eine Leistungsvereinbarung einseitig einfach aufsetzen kann und, dass darüber hinaus auch immer Kontrolle erfolgt? Leider finde ich nichts im TV-L. Grundsätzlich ist auch zu sagen, dass die meisten Kollegen die Arbeit eh schaffen und nicht mal 10 Akten dann mitnehmen können(da ist schon das Problem) und auch da erfolgt keine Leistungskontrolle am Arbeitsplatz. Für mich überhaupt die Frage, ob eine Leistungskontrolle einfach einseitig und auch noch mit einer Zielvereinbarung rechtens ist oder nicht vom Teamleiter? Vielen Dank für die Antwort und vielleicht auch rechtlichen Hintergrund. Noch ist natürlich zu sagen, dass ich diese Vereinbarung auch nicht unterschrieben hatte, sondern diese einseitig einfach per E-Mail versendet worden ist an die Kollegen.
lowsounder:
Scheint ja nett bei euch zu sein... was sagt der PR dazu?
Organisator:
--- Zitat von: Maximus2584 am 09.11.2021 17:33 ---Leider finde ich nichts im TV-L.
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Soetwas wird in Tarifverträgen auch nicht geregelt, daher zutreffend
--- Zitat von: Maximus2584 am 09.11.2021 17:33 ---Noch ist natürlich zu sagen, dass ich diese Vereinbarung auch nicht unterschrieben hatte, sondern diese einseitig einfach per E-Mail versendet worden ist an die Kollegen.
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Was sollte dagegen sprechen, wenn deine direkte Führungskraft deine Arbeit kontrollieren will? So könnte sie auch bestimmen, dass jede deiner Akten zur Prüfung vorgelegt wird. Insofern wäre das auch keine Vereinbarung, die von dir zu unterschreiben, sondern eine Anweisung, die zu befolgen wäre.
ACDSee:
--- Zitat ---Ich finde leider in diesem Moment keine genauen rechtlichen Hinweise darauf. Kann mir mal einer mitteilen, wenn der Teamleiter(nicht der Arbeitgeber) einfach mal entschieden hat, dass jeder, der Homeoffice machen möchte mindestens 10 Akten zu bearbeiten hat, diese muss er vorher zeigen und nach der Erledigung am nächsten Tag alle abzeichnen lassen.
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Eine Vereinbarung setzt per Definition zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus. Eine einseitige, zu befolgende Regelung ist keine Vereinbarung sodern eine Weisung.
Im Arbeitsrecht fällt das unter den Begriff Direktionsrecht.
Kleine Zusammenfassung zum Einstieg findest du z.B. bei Haufe. Link: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/direktionsrecht-des-arbeitgebers_idesk_PI42323_HI515664.html.
Maximus2584:
--- Zitat von: Organisator am 10.11.2021 07:49 ---
--- Zitat von: Maximus2584 am 09.11.2021 17:33 ---Leider finde ich nichts im TV-L.
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Soetwas wird in Tarifverträgen auch nicht geregelt, daher zutreffend
--- Zitat von: Maximus2584 am 09.11.2021 17:33 ---Noch ist natürlich zu sagen, dass ich diese Vereinbarung auch nicht unterschrieben hatte, sondern diese einseitig einfach per E-Mail versendet worden ist an die Kollegen.
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Was sollte dagegen sprechen, wenn deine direkte Führungskraft deine Arbeit kontrollieren will? So könnte sie auch bestimmen, dass jede deiner Akten zur Prüfung vorgelegt wird. Insofern wäre das auch keine Vereinbarung, die von dir zu unterschreiben, sondern eine Anweisung, die zu befolgen wäre.
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Ja von mir aus kann alles kontrolliert werden stört mich nicht. Es geht um Leistungs bzw. eine Zielvorgabe von mindestens 10 Akten und meines Erachtens kann die Teamleiterin eigenständig keine Zielvorgaben machen, diese stehen nicht im Arbeitsvertrag und nirgends. Kann sein, dass ich an einem Tag 15 mache und am nächsten halt 5. Also es geht mir nur um die nicht zulässige Virgabe als Zielvorgabe.
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