Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

S8a Erzieherin -> S15 Koordinierende Fachkraft

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seibel91:
Ist das sicher? Ich habe mal gehört, dass man höllisch aufpassen muss, in dem man nicht zurückgestuft wird. Es ist ja demnach auch eine "neue" Tätigkeit und liegt sieben Entgeldgruppen höher (S8 -> S15)

DiVO:
Bekommst du die neue Stelle bei deinem bisherigen Arbeitgeber oder wechselst du?

Isie:

--- Zitat von: seibel91 am 10.11.2021 07:54 ---Ist das sicher? Ich habe mal gehört, dass man höllisch aufpassen muss, in dem man nicht zurückgestuft wird. Es ist ja demnach auch eine "neue" Tätigkeit und liegt sieben Entgeldgruppen höher (S8 -> S15)

--- End quote ---

Wenn für dich der TV-L gilt und es sich um eine Höhergruppierung handelt, ist das sicher. Wenn du deinen Arbeitgeber wechselst und dort die höher bewertete Tätigkeit antrittst, wäre das keine Höhergruppierung.

Isie:
Ist denn sicher, dass es die S 15 ist? Diese trifft nur für Beschäftigte mit fachlich koordinierenden Aufgaben für mindestens zwölf Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe S 8a zu.

Mask:
Oben genanntes gilt auch alles nur, wenn für dich der TV-L und nicht der TV-H gilt (das Unterforum hier ist für beide und du hast nicht gesagt, was bei dir zutrifft). Im TV-H wirst du stufengleich höhergruppiert.

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