Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Datenschutzbeauftragte
JahrhundertwerkTVÖD:
Es ist ja bald Weihnachten, da darf auch von E14 geträumt werden.
Vielleicht möchte der Pförtner auch E15, immerhin trifft er jeden Tag richtungsweisende Entscheidungen und formuliert Ziele.
veeam:
--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 11.11.2021 08:26 ---Es ist ja bald Weihnachten, da darf auch von E14 geträumt werden.
Vielleicht möchte der Pförtner auch E15, immerhin trifft er jeden Tag richtungsweisende Entscheidungen und formuliert Ziele.
--- End quote ---
Spiel das mal nicht so runter :D
Der EG 15 Gärtner ist mindestens nochmal eine Stufe wichtiger. Immerhin sorgt er dafür das jeder das Gebäude betreten kann in dem er die Fahr- und Gehwege von Unkraut befreit und darauf acht gibt, dass die Zugänge der Gebäude nicht mit Efeu zuwachsen. Ohne ihn, würde alles zusammenbrechen... Oder die Reinigungskraft.... man stelle sich vor das Toilettenpapier würde nicht aufgefüllt werden.... Oder der IT'ler... ein Stecker falsch gezogen.... Oder oder oder...
Am Ende des Tages hält sich meist jede Berufsgruppe für unabkömmlich.
Damit es nicht zu OT wird, spid haut mir das ja zum Glück nicht im die Ohren:
15% Beratung Beschäftigter und Leitungsebene zu Fragen Datenschutz und Datensicherheit (EG 7 )
15% Bearbeitung von Eingaben mit komplexem Sachverhalt und schwieriger Beurteilung (EG 9a )
5% Mitwirkung/Stellungnahme bei Auftragsvergabe und Kontrolle (EG 8 )
15% Datenschutzfolgeabschätzungen (Beratung, Kontrolle, Überwachung) (EG 8 )
5% Datenschutzrechtliche Vorträge/Schulungen (EG 9a )
2% Öffentlichkeitsarbeit (EG 6 )
8% Auf- und Ausbau von hausinternen Netzwerken/Arbeitsgruppen (EG 5 )
7% Stellungnahme zu Programmneuanschaffungen (EG 8 )
5 % Erstellung/Mitarbeit an Konzepten (EG 7 )
5 %Stellungnahmen zu Vorschriften, Satzungen, Dienstanweisungen (EG 9a )
15% Durchführung von Datenschutzkontrollen (EG 8 )
1 %Meldung von Datenschutzverstößen (EG 5 )
2% Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde (EG 7 )
Macht für mich
EG 5 = 9%
EG 6 = 2%
EG 7 = 22%
EG 8 = 42%
EG 9a= 25%
Nichts desto trotz reden wir hier noch lange nicht von bewertungsfähigen Arbeitsvorgängen. Diese könnten unter Umständen noch gravierenden Einfluss auf die Gewichtung der einzelnen Tätigkeiten haben. Stichwort "Zusammenhängend".
Dennoch sehe ich hier eher die Funktion eines Datenschutzkoordinators als eines tatsächlichen Datenschutzbeauftragten. Diese Arbeiten in der Regel extern und für mehrere kommunale Arbeitgeber. Dabei steht der Koordinator vor Ort als direkter Ansprechpartner im Haus zur Verfügung und kommuniziert die Vorgaben in die einzelnen Geschäftsbereiche. Eine Mitarbeit/Mitwirkung bei einzelnen Prozessen passt daher auch viel eher zur Koordination. Sollte es sich bei den Prozentangaben dort oben um Zeitanteile halten, würde ich solchen Quatsch wie 1% hier und 2% da direkt streichen. Alles unter 5% Schritten macht keinen Sinn. Betrachte das auf eine 40 Stundenwoche. 5% sind 2 Stunden die Woche. 1% dagegen nur 24 Minuten. Ernsthaft, wer erfasst so seine Zeitanteile... das ist Schwachsinn. Ach für die magische Drittelmehrheit bei einigen Entgeltgruppen sind 35% zweckdienlicher als 33%. Die reichen nämlich in aller Regel nicht aus um das Tarifmerkmal zu erfüllen.
Herbert Meyer:
Ich besitze im Unternehmen auch die zweifelhafte Ehre des Datenschutzbeauftragten, allerdings im an den TVöD angelehnten BAT-KF. Als es zur Einschätzung der Tätigkeitsmerkmale samt Zeitanteile ging, gelangte ich zu einer ähnlichen Einschätzung wie Veeam – deshalb habe ich das Thema in monetärer Sicht nicht mehr weiterverfolgt, um ggf. eine Schlechterstellung zu vermeiden. Wenn nicht gerade der Hausmeister zum Datenschutzbeauftragten ernannt wird, ist das eine ziemlich brotlose Kunst die man einfach mit so wenig Zeitaufwand wie möglich "nebenher" miterledigt.
Schmitti:
Ist das im 1. Beitrag die Empfehlung des LfDi RLP von 2017?
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