Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Datenschutzbeauftragte
XTinaG:
Das ist keine auszuübende Tätigkeit, sondern ein Sammelsurium von Buzzwords. Alleine "Öffentlichkeitsarbeit" kann alles mögliche sein. Oder auch nichts. Außerdem gibt es Lücken, die sich wahrscheinlich dadurch ergeben, daß Du das Ganze irgendwo abgepinnt hast: wenn sich jetzt jemand an die DSB wendet mit einer Eingaben, die keinen komplexem Sachverhalt und/oder keine schwierige Beurteilung hat, wird die dann nicht bearbeitet?
Baerchen:
Danke für deine bisherigen Stellungnahmen XTinaG. Ich kann zurzeit aber keine genaueren Aussagen treffen.
Vielleicht gibt es ja jemanden im Forum, der oder die mit meinen bisherigen Aussagen, vor allem mit meinem ersten Beitrag, etwas anfangen und eine Einschätzung abgeben kann.
Organisator:
--- Zitat von: Baerchen am 10.11.2021 13:47 ---Danke für deine bisherigen Stellungnahmen XTinaG. Ich kann zurzeit aber keine genaueren Aussagen treffen.
Vielleicht gibt es ja jemanden im Forum, der oder die mit meinen bisherigen Aussagen, vor allem mit meinem ersten Beitrag, etwas anfangen und eine Einschätzung abgeben kann.
--- End quote ---
Anhand der gemachten Aussagen könnten Tätigkeiten gebildet werden, die je nach konkreter Ausgestaltung und Zuordnung von Zeitanteilen eine Eingruppierung von E 9b bis E 14 ermöglichen.
Kurzum - ohne konkrete Tätigkeiten wirds auch nicht genauer.
Baerchen:
Wie müssten die Zeitanteile bei E14 denn verteilt sein? ;-)
Gehen wir mal von folgendem aus:
15% Beratung Beschäftigter und Leitungsebene zu Fragen Datenschutz und Datensicherheit
15% Bearbeitung von Eingaben mit komplexem Sachverhalt und schwieriger Beurteilung
5% Mitwirkung/Stellungnahme bei Auftragsvergabe und Kontrolle
15% Datenschutzfolgeabschätzungen (Beratung, Kontrolle, Überwachung)
5% Datenschutzrechtliche Vorträge/Schulungen
2% Öffentlichkeitsarbeit
8% Auf- und Ausbau von hausinternen Netzwerken/Arbeitsgruppen
7% Stellungnahme zu Programmneuanschaffungen
5 % Erstellung/Mitarbeit an Konzepten
5 %Stellungnahmen zu Vorschriften, Satzungen, Dienstanweisungen
15% Durchführung von Datenschutzkontrollen
1 %Meldung von Datenschutzverstößen
2% Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Organisator:
--- Zitat von: Baerchen am 10.11.2021 15:06 ---Wie müssten die Zeitanteile bei E14 denn verteilt sein? ;-)
Gehen wir mal von folgendem aus:
15% Beratung Beschäftigter und Leitungsebene zu Fragen Datenschutz und Datensicherheit
15% Bearbeitung von Eingaben mit komplexem Sachverhalt und schwieriger Beurteilung
5% Mitwirkung/Stellungnahme bei Auftragsvergabe und Kontrolle
15% Datenschutzfolgeabschätzungen (Beratung, Kontrolle, Überwachung)
5% Datenschutzrechtliche Vorträge/Schulungen
2% Öffentlichkeitsarbeit
8% Auf- und Ausbau von hausinternen Netzwerken/Arbeitsgruppen
7% Stellungnahme zu Programmneuanschaffungen
5 % Erstellung/Mitarbeit an Konzepten
5 %Stellungnahmen zu Vorschriften, Satzungen, Dienstanweisungen
15% Durchführung von Datenschutzkontrollen
1 %Meldung von Datenschutzverstößen
2% Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
--- End quote ---
Zunächst einmal Aufgaben mit einem akademischen Zuschnitt, die darüber hinaus besonders schwierig und bedeutsam sind. Das von dir genannte sind Überschriften, keine Arbeitsvorgänge. Sie wären daher noch etwas im Sinne der Protokollerklärung zu § 12 TVöD zu überarbeiten.
Meldung von Datenschutzverstößen wäre so z.B. eine E 2
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