Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierungsmerkmale EG 9b nach Fallgruppe 2
Personalsachbearbeiter:
Guten Morgen zusammen,
ich bin der Neue hier und bedanke mich erstmal für die Aufnahme.
In diesem Forum lese ich schon eine Weile mit und nun kam bei mir selber eine Frage auf in der Hoffnung ggfs. hier ein paar nützliche Tipps bzw. Anregungen zu erhalten.
Ich versuche den Sachverhalt kurz zu halten und bin auf Eure/Ihre Meinung gespannt – die bisherigen Forenbeiträge konnten mir nämlich nicht helfen.
Ich bin Personalsachbearbeiter in der EG 9a. Neben meinen laufenden Abrechnungsfällen bin ich seit gut 1,5 Jahre für das neu angeschaffte elektr. Zeiterfassungssystem zuständig.
Hier habe ich die administrative Fachanwendungsbetreuung.
Dies fängt an bei Erstellung der Tages-/Wochenprogramme, Erstellung von Pausenplänen, Fehlgründe, Antragsworkflows, sämtliche Grundeinstellungen, Erteilung und Zuweisung von Berechtigungen, Kontenrechnungspläne, uvm.
Meine Kollegen aus der Personalabteilung arbeiten lediglich mit von mir eingerichteten Funktionen, sprich sie können die von mir erstellen Tages-/Wochenpläne oder auf die Fehlgründe den Mitarbeitern zuweisen.
Zusammengefasst habe ich in der Anwendung in Tiefe und Breite mehr Möglichkeiten und Wissen als die Anwender.
Meine Frage, die sich daraus stellt – ich habe lediglich die Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter (AL1) und erfülle nicht die Voraussetzungen der EG 9b Fallgruppe 1.
Fallgruppe 2 liegt aus meiner persönlichen Sicht allerdings deutlich vor.
Reicht also eine der beiden Fallgruppen um den Versuch zu starten von EG 9a in EG 9b zu kommen oder müssen beide gegeben sein.
1. Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechender Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert.
Ich freue mich über zahlreiche Antworten und wünsche einen angenehmen Tag.
WasDennNun:
Die auszuübende Tätigkeiten müssen einer Fallgruppe genügen.
Nicht allen gleichzeitig.
WasDennNun:
Allerdings kann ich nicht aus Deinen Schilderung nicht entnehmen, dass du 9b Tätigkeiten im notwendigem Umfang auszuüben hast.
Selbst wenn man die Betreuung der Fachanwendung als 9b ansehen wollte, dürfte das von den Zeitanteilen ja nicht reichen.
Personalsachbearbeiter:
Vielen Dank schon mal für die bisherigen Antworten.
Der Zeitanteil muss also auch hier +50% vorliegen und es genügt nicht das man einfach gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen - ich denk vermutlich einfach falsch und sage, der Arbeitgeber spart Geld, wenn man nicht jedes Mal ein Ticket beim Hersteller zur Problembehandlung aufmachen muss.
Organisator:
Ich frage mich, woraus du schließt, gründliche und umfassende Fachkenntnisse zu benötigen? Aus meiner Sicht sind es eher gründliche und vielseitige Fachkenntnisse.
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